Neues Gesetz: Der Pflanzenpass
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Re: Neues Gesetz: Der Pflanzenpass
..super Erläuterung Andreas! Denke, das dürfte richtig klar formuliert sein- ich habe als "Betroffener" überhaupt kein Problem damit und hatte vorher elendig Panik- aber es ist machbar- über Sinn/Unsinn lässt sich natürlich weiter streiten- aber Vorschrift ist eben Vorschrift- und Unwissenheit hat noch nie vor Strafe geschützt, auch wenn einige- auch Händler(!) das als lapidar abhaken und ignorieren...
AndreasHofacker schrieb:Hallo in die Runde,
als eigentlich Nicht-Poster in diesem Forum, aber also derjenige, der die Diskussion im DKG Form angestoßen hat, möchte ich doch etwas zur Versachlichung beitragen. Leider ist das, was hier so geäußert wird, in Teilen falsch oder reines Wunschdenken.
Als ich erstmals von der Thematik gehört habe, habe ich – als guter Jurist – mir erst einmal die Verordnung selbst angesehen (warum hat das hier eigentlich niemand gemacht?) und nicht im Internet, in dem über 50% dessen was da so verbreitet wird, schlicht falsch ist, konsultiert. Auch wenn dies Verordnung sicherlich schwere Kost und nicht einfach zu lesen bzw. zu verstehen ist, beantwortet sie doch einige Punkte, die in den vergangenen Postings aufgeworfenen bzw. dargestellt wurden.
Wen es interessiert, die Verordnung findet ihr hier:
[Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können]
Bezüglich des Pflanzenpasses ist Art. 78 ff interessant.
Die Vorschriften zum Pflanzenpass gelten seit dem 14.12.2019. Die Ansicht, ein Gesetz gelte erst dann, wenn alle Unklarheiten bei mir beseitigt sind, ist rechtlich - um es einmal vorsichtig zu sagen – gewagt. Das Gesetz gilt, ob es mir klar ist oder nicht. Und wenn gegen Gesetze verstoßen wird, gibt es in die Regel auch einen auf die Finger. Die Option abzuwarten, was passiert und das Gesetz zu ignorieren, ist also keine.
Nur am Rande erwähnt, im Gesetz selbst gibt es keine Unklarheiten. Es ist ziemlich eindeutig.
Was Ulrich Hagel mit seinem Update zu der Frage, ob Privatleute künftig beim Fernabsatz auch keinen Pflanzenpass benötigen, ausgedrückt hat, ist eine Hoffnung oder ein Wunsch. Momentan ist die Gesetzeslage anders und klar.
Vielleicht sollte man sich auch einmal klarmachen, wann ein Pflanzenpass nötig ist. Nämlich dann, wenn Pflanzen innerhalb der EU bzw. Deutschlands „verbracht“ werden. Es geht also nicht darum, den Verkauf oder sonstigen Vertrieb zu regulieren, sondern nur darum – das sind jetzt meine Worte – den Transportweg nachvollziehbar zu machen. Insofern ist das Beispiel mit dem asiatischen Laubholzkäfer knapp am Thema vorbei (sorry Matthias ). Mit der Verordnung wird nicht die Einfuhr in die EU geregelt und überwacht. Dies ist ein völlig anderes Thema.
Und dann möchte ich doch auch einmal eine Lanze für die Parlamentarier in Straßburg und Brüssel brechen (die haben die Verordnung ja beschlossen). Gesetze fallen nicht einfach vom Himmel oder werden von irgendwelchen Bürokraten ausgedacht. Wer sich einmal mit Gesetzgebungsverfahren beschäftigt hat, wird sehr schnell feststellen, dass hieran zahlreiche Behörden und Organisationen beteiligt sind. Gerade bei technischen Gesetzen sind externe Sachverständige der verschiedensten Organisationen beteiligt und geben Stellungnahmen ab. Natürlich gibt es hier auch jede Menge Lobbyarbeit, dann aber auch in jede Richtung.
Einfach die pauschale Schelte „die haben keine Ahnung Ende“ ist objektiv falsch und zeugt nur davon, dass man sich mit der Thematik nicht auseinandergesetzt hat.
Man wird selbstverständlich immer darüber diskutieren können und müssen, ob der dann von den Entscheidungsträgern gewählte Weg der Richtige ist oder ob es nicht auch andere Möglichkeiten gibt, das Ziel zu erreichen. Das muss allerdings auf einer sachlichen Ebene geschehen, nicht mit pauschalen Herabsetzungen wie dies leider immer häufiger der Fall ist. Wer einen praktikablen Vorschlag hat, der für alle Interessengruppen akzeptabel ist, sollte diesen äußern, alles andere ist doch auch nichts anderes als Lobbyarbeit für meine eigenen Interessen.
Und wer sich einmal die EU-Verordnung bzw. dessen Art. 1 anschaut, wird sehr schnell feststellen, dass man sich in Straßburg und Brüssel durchaus etwas gedacht hat.
Nachdem der asiatische Laubholzkäfer bereits angesprochen wurde, wenn auch in völlig falschem Zusammenhang, ist dieser doch ein gutes Beispiel dafür, warum die Verordnung notwendig ist. Dieses Kabeltierchen wurde nach Europa eingeschleppt. Jetzt gilt es, dessen weitere Verbreitung in Europa bzw. Deutschland zu verhindern. Hierzu muss ich nach einem Befall wissen, wo der Käfer in der EU herkommt. Die EU hat sich dann hier entschieden, den Pflanzenpass einzuführen. Auf diesem kann ich sehen, wo das Schadholz her stammt, wobei ich allerdings zugeben muss, dass ich nicht sicher weiß und eigentlich auch keine Lust habe, nachzulesen, ob für Holztransporte auch ein Pflanzenpass notwendig ist. Das Beispiel macht aber meines Erachtens die Zielrichtung des Pflanzenpasses deutlich.
Das „Argument“ was hier auch geäußert wurde: „wie soll denn das überwacht werden?“ ist für mich nicht nachvollziehbar. Zum einen spricht es nicht gegen den Pflanzenpass, zum anderen werden die Behörden sicherlich stichprobeartig prüfen (dafür sind sie da!). Wir haben Millionen Straßenschilder in Deutschland und da wird auch nicht jedes Schild einzeln überwacht. Sollen wir deswegen die Straßenverkehrsordnung abschaffen?
Und auch glockenklar ist, Verkäufe über das Internet sind Fernabsatz. Da lohnt eine Diskussion überhaupt nicht mehr, zumal es auch gesetzliche Definitionen des Fernabsatzes zum Beispiel in § 312c BGB gibt.
Wer meint, Kakteen und andere Sukkulenten seien nicht von Schaderregern befallen, der irrt. So sind z. B. gerade bei den wirtschaftlich interessantesten Schlumbergera-Hybriden und -formen (Weihnachtskakteen) Viren und Bakterien durchaus ein Thema. Dies ist unter Kakteen und Sukkulenten-Liebhabern zwar wenig bekannt, ändert aber nichts daran, dass es ein Problem ist. Und wer garantiert denn, dass ein Virus von einer Schlumbergera-Hybride nicht auch auf andere Pflanzen übertragen werden kann? Dies ist ja nicht von der Hand zu weisen, wie wir gerade bei dem Corona-Virus in China sehen. Dieser ist Wildtieren auf den Menschen übergetreten.
Ich finde, wenn man sich Sinn und Zweck der Verordnung einmal vor Augen führt, diese durchaus ihre Berechtigung hat.
Und da das Verbringen an Endnutzer von der Verordnung ja nicht umfasst ist, betrifft es auch nur einen kleinen Anteil der Kakteen- und Sukkulenten-Liebhaber.
Wer meint, er müsse Pflanzen über das Internet verkaufen, der muss eben einen Pflanzenpass beifügen. Dies ist durchaus möglich, auch für einen Liebhaber. Der Verkäufer bekommt ja Geld und Teil seiner Kosten, seines Aufwands ist eben der Pflanzenpass bzw. dessen Erstellung.
Mit besten Grüßen
Andreas
Gast- Gast
Re: Neues Gesetz: Der Pflanzenpass
Ich war gerade bei Pflanzen Kölle. Da gibt es keinen Pflanzenpass. Weder auf den Töpfen aufgedruckt, noch das mann den Pass ausgedruckt dazu bekommt. Die zwei Verkäuferinnen die ich danach gefragt habe, haben davon noch nie was gehört.
Gruß Uwe
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Stachelforum- Kakteenfreund
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Re: Neues Gesetz: Der Pflanzenpass
Stachelforum schrieb:Ich war gerade bei Pflanzen Kölle. Da gibt es keinen Pflanzenpass. Weder auf den Töpfen aufgedruckt, noch das mann den Pass ausgedruckt dazu bekommt. Die zwei Verkäuferinnen die ich danach gefragt habe, haben davon noch nie was gehört.
Gruß Uwe
Hat die Verkäuferin dir in die Augen geschaut?
Cristatahunter- Kakteenfreund
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Re: Neues Gesetz: Der Pflanzenpass
das betrifft NUR Pflanzen/Samen im Versandhandel, nicht Verkauf vor Ort....
Stachelforum schrieb:Ich war gerade bei Pflanzen Kölle. Da gibt es keinen Pflanzenpass. Weder auf den Töpfen aufgedruckt, noch das mann den Pass ausgedruckt dazu bekommt. Die zwei Verkäuferinnen die ich danach gefragt habe, haben davon noch nie was gehört.
Gruß Uwe
Gast- Gast
Re: Neues Gesetz: Der Pflanzenpass
Danke für deinen Hinweis!
Gruß Uwe
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Stachelforum- Kakteenfreund
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Re: Neues Gesetz: Der Pflanzenpass
Michi danke fürs einstellen.
Ist die Angabe unter B deine Betriebsnummer?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Pflanzenerzeuger mit Filialen und gleichzeitigem Versandhandel unterschiedlich gekennzeichnete Ware vorhalten.
Am Rande vermerkt ich mußte auch eine Betriebsnummer für die Haltung meiner Zwerghühner beim Freistaat Bayern beantragen um die Haltung zu legalisieren
Ist die Angabe unter B deine Betriebsnummer?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Pflanzenerzeuger mit Filialen und gleichzeitigem Versandhandel unterschiedlich gekennzeichnete Ware vorhalten.
Am Rande vermerkt ich mußte auch eine Betriebsnummer für die Haltung meiner Zwerghühner beim Freistaat Bayern beantragen um die Haltung zu legalisieren
frosthart- Kakteenfreund
- Anzahl der Beiträge : 978
Re: Neues Gesetz: Der Pflanzenpass
ja, B ist meine offizielle Betriebsnr. unter der ich gelistet bin- ja, für andere Firmen siehts da bisl komplizierter aus- , ist aber hochkompliziert, das hat auch meine Kontrolleurin gesagt-
Gast- Gast
Re: Neues Gesetz: Der Pflanzenpass
Hallo zusammen,
Hallo Andreas,
Ich nutze jedoch selben Paragrafen des BGB um die Lawine der Klarheit zumindest kurz aufzuhalten und zwar mit dem Begriff "Unternehmer" und der entsprechenden Definition.
Unter Absatz (1) des zitierten Artikels steht: "Fernabsatzverträge sind Verträge, bei denen der Unternehmer oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Verbraucher"...
Die Definition für "Unternehmer" findet man unter §14 BGB unter Absatz (1) "eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt".
Nun bin ich kein Jurist, das Lesen sowie korrekte Interpretieren von Gesetzen, nationalen und internationalen Regulierungen sowie Standards gehört jedoch für mich auch zum Alltag.
Und mein Verständnis ist, dass man in erster Instanz "Unternehmer" sein muss, wenn man Kakteen aus seinem Bestand bsw. online verkauft, bevor man sich um den Pflanzenpass kümmern muss.
Man muss sich demnach zunächst im Klaren sein, ab wann der Verkauf von Pflanzen aus seinem privaten Besitz als Gewerbe zu registrieren ist {"selbstständige berufliche Tätigkeit" betrachte ich nicht im Zusammenhang mit dem Verkauf von Pflanzen gemäß [§2 SGB 6, sowie §6 GewO]}
Derjenige private Pflanzenhalter, der ab und an mal wieder in seiner Wohnung oder seinem Gewächshaus ein paar Pflanzen aussortiert und diese bsw. über eBay verkauft, braucht m. E. gemäß aktuellem Stand keinen Pflanzenpass beilegen. Und genau das ist möglicherweise für die meisten hier der entscheidende Aspekt. Der Pflanzenpass steht oder fällt mit dem Betrieb eines Gewerbes, unabhängig davon, ob man seine Pflanze nun direkt in die Hand des Verbrauchers übergibt oder im diese im Rahmen eines Onlineverkaufs per DHL oder anderem Transportunternehmen zustellen lässt.
Mal im Konjunktiv zusammengefasst: Wenn jede juristische Person bereits für den Verkauf einer einzelnen Pflanze aus privatem Besitz zum Unternehmer würde, diese Pflanze bsw. über eBay verkaufen würde und somit einen Fernabsatzvertrag mit einem Verbraucher eingehen würde, dann wäre der Pflanzenpass "glockenklar" durch jeden beizulegen. Ansonsten legt sich ganz schnell tiefer Nebel, wenn man sich zudem noch mit der Unterscheidung zwischen privater und gewerblicher eBay-Verkäufer beschäftigt.
@Andreas: kannst du das bestätigen? Wenn nicht, könntest du dies bitte mit deinem juristischen Verständnis erläutern?
Viele Grüße
Denny
Hallo Andreas,
Dem stimme ich zu. Aus meiner Sicht keine Fragen.AndreasHofacker schrieb:... im Gesetz selbst gibt es keine Unklarheiten. Es ist ziemlich eindeutig.
Ich verstehe es nicht als "Hoffnung oder ein Wunsch".AndreasHofacker schrieb:Was Ulrich Hagel mit seinem Update zu der Frage, ob Privatleute künftig beim Fernabsatz auch keinen Pflanzenpass benötigen, ausgedrückt hat, ist eine Hoffnung oder ein Wunsch.
"Klar" ja. Jedoch aus meiner Sicht nicht "anders".AndreasHofacker schrieb:Momentan ist die Gesetzeslage anders und klar.
Korrekt, das ist "glockenklar".AndreasHofacker schrieb:Und auch glockenklar ist, Verkäufe über das Internet sind Fernabsatz. Da lohnt eine Diskussion überhaupt nicht mehr, zumal es auch gesetzliche Definitionen des Fernabsatzes zum Beispiel in § 312c BGB gibt.
Ich nutze jedoch selben Paragrafen des BGB um die Lawine der Klarheit zumindest kurz aufzuhalten und zwar mit dem Begriff "Unternehmer" und der entsprechenden Definition.
Unter Absatz (1) des zitierten Artikels steht: "Fernabsatzverträge sind Verträge, bei denen der Unternehmer oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Verbraucher"...
Die Definition für "Unternehmer" findet man unter §14 BGB unter Absatz (1) "eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt".
Nun bin ich kein Jurist, das Lesen sowie korrekte Interpretieren von Gesetzen, nationalen und internationalen Regulierungen sowie Standards gehört jedoch für mich auch zum Alltag.
Und mein Verständnis ist, dass man in erster Instanz "Unternehmer" sein muss, wenn man Kakteen aus seinem Bestand bsw. online verkauft, bevor man sich um den Pflanzenpass kümmern muss.
Man muss sich demnach zunächst im Klaren sein, ab wann der Verkauf von Pflanzen aus seinem privaten Besitz als Gewerbe zu registrieren ist {"selbstständige berufliche Tätigkeit" betrachte ich nicht im Zusammenhang mit dem Verkauf von Pflanzen gemäß [§2 SGB 6, sowie §6 GewO]}
Derjenige private Pflanzenhalter, der ab und an mal wieder in seiner Wohnung oder seinem Gewächshaus ein paar Pflanzen aussortiert und diese bsw. über eBay verkauft, braucht m. E. gemäß aktuellem Stand keinen Pflanzenpass beilegen. Und genau das ist möglicherweise für die meisten hier der entscheidende Aspekt. Der Pflanzenpass steht oder fällt mit dem Betrieb eines Gewerbes, unabhängig davon, ob man seine Pflanze nun direkt in die Hand des Verbrauchers übergibt oder im diese im Rahmen eines Onlineverkaufs per DHL oder anderem Transportunternehmen zustellen lässt.
Mal im Konjunktiv zusammengefasst: Wenn jede juristische Person bereits für den Verkauf einer einzelnen Pflanze aus privatem Besitz zum Unternehmer würde, diese Pflanze bsw. über eBay verkaufen würde und somit einen Fernabsatzvertrag mit einem Verbraucher eingehen würde, dann wäre der Pflanzenpass "glockenklar" durch jeden beizulegen. Ansonsten legt sich ganz schnell tiefer Nebel, wenn man sich zudem noch mit der Unterscheidung zwischen privater und gewerblicher eBay-Verkäufer beschäftigt.
@Andreas: kannst du das bestätigen? Wenn nicht, könntest du dies bitte mit deinem juristischen Verständnis erläutern?
Viele Grüße
Denny
FEANOR- Kakteenfreund
- Anzahl der Beiträge : 337
Lieblings-Gattungen : Aztekium, Cleistocactus, Matucana, Myrtillocactus, Pilosocereus
Re: Neues Gesetz: Der Pflanzenpass
Dietmar schrieb:tephrofan schrieb: Ziel ist einzig die Zurückverfolgung von Pflanzen, dessen Ursprung um ggf. gegen unerwartete Krankheiten, Schädlinge vorgehen zu können. Dies betrifft ausschließlich den Gewerblichen, NICHT den privaten Bereich.
Was ist denn genau mit dem Ursprung einer Pflanze gemeint? Ursprünglich stammen ja alle Kakteen aus Amerika.
Gruß
Dietmar
Ich stelle nochmal die Gretchenfrage.
Dietmar- Kakteenfreund
- Anzahl der Beiträge : 1249
Re: Neues Gesetz: Der Pflanzenpass
Der Ursprung der auf dem Pflanzenpass steht, sprich der Verkäufer. Auf dem Pass steht nicht Mexiko oder Argentinien.
Cristatahunter- Kakteenfreund
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Lieblings-Gattungen : Keine
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