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Neues Gesetz: Der Pflanzenpass

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Neues Gesetz: Der Pflanzenpass Empty Neues Gesetz: Der Pflanzenpass

Beitrag  Pantalaimon Di 21 Jan 2020, 13:28

Servus,

ich weiß gerade nicht recht, wo hier im Forum das hingehören könnte (bitte gegebenenfalls passend verschieben), aber im Kakteenforum der DKG ist gerade in Thema aufgetaucht, dass (leider) für alle Pflanzenliebhaber wichtig ist: Der Pflanzenpass. Um es kurz zusammenzufassen:

Seit dem 14.12.2019 schreibt der Gesetzgeber vor, dass jedes Verbringen von Pflanzen innerhalb der EU und der Schweiz von einem Pflanzenpass begleitet werden muss (wobei "Verbringen" jeglichen Transfer einer Pflanze meint, egal ob durch einen Verkauf, eine Schenkung oder einen Tausch begründet). Ausgenommen hiervon ist lediglich direktes, persönliches Verbringen an einen Endkunden (also die persönliche Übergabe einer Pflanze von Hand zu Hand, z. B. in Geschäften des Einzelhandels, Gärtnereien oder auf Märkten). Zudem muss der Pflanzenpass vom Empfänger der Pflanze 3 Jahre aufbewahrt werden.

Ersten Aussagen zufolge gilt die Pflicht auch für Privatpersonen, die über das Internet (z. B. Ebay, aber auch in Pflanzenforen) Pflanzen anbieten, wenn keine persönliche Abholung der Pflanze vor Ort erfolgt. Demnach müsste sich auch jede Privatperson, die Pflanzen zum Versand anbietet, bei den Behörden registrieren und dann einen entsprechenden Pflanzenpass ausstellen. Allerdings soll die Frage, ob dies auch von Privatpersonen verlangt wird, noch einmal in einer Beratungsrunde diskutiert und bis zum 13. März 2020 konkretisiert werden.

Hier die Quellen:
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Viele Grüße!
Chris
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Beitrag  Gast Di 21 Jan 2020, 13:56

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Es geht v.a. um den Handel, nicht um Privatpersonen, die untereinander tauschen!
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Beitrag  hibiscus2 Di 21 Jan 2020, 14:30

ja ist denn schon wieder der 1.4.?
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Beitrag  feldwiesel Di 21 Jan 2020, 15:07

Sehe ich (noch) recht entspannt:



VERORDNUNG (EU) 2016/2031
...
(43) Für Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände, die direkt an die Endnutzer, einschließlich Hobbygärtner, geliefert werden, sollte kein Pflanzenpass erforderlich sein. Es sollten jedoch gewisse Ausnahmen vorgesehen werden.
...
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Beitrag  Gymnocalycium-Fan Di 21 Jan 2020, 20:57

Guten Abend,

ich habe gerade ein wenig im Internet herumgelesen (bin aber auch nicht schlauer geworden)...

Es wird da immer nur von Unternehmern geredet (daher fühle ich mich jetzt als private Sammlerin nicht so recht angesprochen). Und ich hatte jetzt nicht den Eindruck, dass pauschal alle Pflanzen gemeint sind, weil da immer wieder auf eine Pflanzenliste / einen Anhang verwiesen wurde. Ich vermute, da geht es eher um Nutzpflanzenhandel bzw. Importe, oder?

Weiß hier jemand Genaueres, warum denn unsere Kakteen auch betroffen sein sollen?

Liebe Grüße,
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Beitrag  Dietz Di 21 Jan 2020, 22:02

In Brüssel muss es gewaltig langweilig sein ! Sleep
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Beitrag  Kaktussonne32 Di 21 Jan 2020, 22:19

Hallo,
also das gilt nicht nur für Unternehmern sondern auch für Einzelpersonen. Nicht aber, wenn man seine Pflanzen direkt an den Mann oder die Frau bringen kann, nicht für Sammler, Börsen, Direktverkauf in Gärtnereien oder Pflanzencentern. Ulrich Haage hat das schön formuliert: „Faustregel: kann ich meinem Kunden in die Augen schauen, die Pflanze in die Hand drücken (bitte vorsichtig bei Kakteen!) – dann ist kein Pflanzenpass nötig.“
Allerdings könnte es für den Ebay-Handel und hier sogar für Privatpersonen zutreffen. Dieser Punkt ist noch unklar, mehr dazu hier [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können]. Es geht somit v.a. um den Fernabsatz.
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Beitrag  Gast Di 21 Jan 2020, 22:53

Ich steh sowieso mehr auf Pflanzenspass als Pflanzenpass.
Herr Haage hat´s wunderbar auf den Punkt gebracht und sehr verständlich formuliert (besten Dank dafür!!!). Wer´s mal aufmerksam liest, dem dürfte auch schnell klar sein, dass da aktuell noch nicht alles so klar ist. Insofern abwarten und entspannt bleiben.
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Beitrag  feldwiesel Di 21 Jan 2020, 23:43

Wieso "in die Hand drücken" - als "direkte Lieferung" verstehe ich den Weg ohne Zwischenhandel zum Endverbraucher. Wüsste daher nicht, wieso es schädlich sein sollte, wenn da ein Spediteur (Hermes, DHL etc.) dazwischen ist. Von "Hand zu Hand´" steht in der Verordnung nichts. Die Gerichte werden es uns sagen ... Rolling Eyes
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Beitrag  Kaktussonne32 Mi 22 Jan 2020, 08:23

Wie Haage in seinem Blog ausführt, sind noch einige Punkte unklar, gehen nochmal in die Beratung bei den zuständigen Behörden. Ergo umgesetzt in die Praxis wurde es noch nicht. Hier gilt, abwarten was alles unter „Fernabsatz“ fällt.
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