Frage wegen Gesetzeslage ( Gewächshaus ) für Mietwohnung mit Garten
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Re: Frage wegen Gesetzeslage ( Gewächshaus ) für Mietwohnung mit Garten
Als Mieter bist du erst einmal verpflichtet, den Besitzer um seine Einwilligung zu bitten. Nur weil du für einen Garten Miete bezahlst gibt es dir nicht das Recht, ein Gewächshaus zu bauen. Du musst sogar eine Genehmigung für ein Haustier einholen, falls es nicht im Vertrag steht.
Ich würde alles vor dem Vertragsabschluss abklären.
Erst danach kannst du dir Gedanken machen ob du eine Baubewilligung brauchst. Ist ein einmal gebautes Gewächshaus wiederrechtlich, so kann dein Vermieter den Abbau innert Stunden verlangen.
Ich würde alles vor dem Vertragsabschluss abklären.
Erst danach kannst du dir Gedanken machen ob du eine Baubewilligung brauchst. Ist ein einmal gebautes Gewächshaus wiederrechtlich, so kann dein Vermieter den Abbau innert Stunden verlangen.
Cristatahunter- Kakteenfreund
- Anzahl der Beiträge : 20624
Lieblings-Gattungen : Keine
Re: Frage wegen Gesetzeslage ( Gewächshaus ) für Mietwohnung mit Garten
Cristatahunter schrieb:Als Mieter bist du erst einmal verpflichtet, den Besitzer um seine Einwilligung zu bitten. Nur weil du für einen Garten Miete bezahlst gibt es dir nicht das Recht, ein Gewächshaus zu bauen. Du musst sogar eine Genehmigung für ein Haustier einholen, falls es nicht im Vertrag steht.
Ich würde alles vor dem Vertragsabschluss abklären.
Erst danach kannst du dir Gedanken machen ob du eine Baubewilligung brauchst. Ist ein einmal gebautes Gewächshaus wiederrechtlich, so kann dein Vermieter den Abbau innert Stunden verlangen.
Hallo Stefan,
das mit den Haustieren wusste ich ja aber das mit dem Gewächshaus leider nicht .
Daher stellte ich auch hier meine Frage ins Forum , da es ja komplett Neuland für mich ist ...und wie du ja schreibst hätte ich auch keine Lust alles wieder abzubauen nur weil das nicht ok wäre .
Gestern hatte ich ein Gespräch mit der Hausverwaltung sieht im Augenblick nicht schlecht aus meinte die Nette Frau aber die muss das auch noch genau abklären denke so in 10 Tagen sollte ich Bescheid wissen .
Gruß Andreas
Andreas43- Kakteenfreund
- Anzahl der Beiträge : 35
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Re: Frage wegen Gesetzeslage ( Gewächshaus ) für Mietwohnung mit Garten
Ich habe selber kein Grundbesitz und habe selber Gewächshäuser auf gemieteten bzw. gepachtetem Grund.
Als Besitzloser bist du immer auf den Goodwill des Vermieters angewiesen. Dafür ist es einfacher eine Bewilligung zu bekommen. Dann braucht es nur ein vereinfachtes Verfahren. Sobald du das schriftliche Einverständnis des Vermieters vorlegen kannst, ist bei den Gemeinden meist leichtes Durchkommen.
Du musst nur darauf achten das du das Haus auch wieder abbauen kannst. Ich habe teils mit Punktfundamente oder Bodenanker GwH befestigt.
Als Besitzloser bist du immer auf den Goodwill des Vermieters angewiesen. Dafür ist es einfacher eine Bewilligung zu bekommen. Dann braucht es nur ein vereinfachtes Verfahren. Sobald du das schriftliche Einverständnis des Vermieters vorlegen kannst, ist bei den Gemeinden meist leichtes Durchkommen.
Du musst nur darauf achten das du das Haus auch wieder abbauen kannst. Ich habe teils mit Punktfundamente oder Bodenanker GwH befestigt.
Cristatahunter- Kakteenfreund
- Anzahl der Beiträge : 20624
Lieblings-Gattungen : Keine
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