Frage wegen Gesetzeslage ( Gewächshaus ) für Mietwohnung mit Garten
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Frage wegen Gesetzeslage ( Gewächshaus ) für Mietwohnung mit Garten
Hallo zusammen ,
ich hätte mal eine Frage an euch .
Und zwar könnte ich am kommenden Freitag einen neuen Mietvertrag unterschreiben wo auch ein Garten dabei wäre .
Gerne würde ich mir später mal ein kleines Gewächshaus hinstellen ,aber so wie ich das im Netz gerade gelesen habe muss das wohl vom Vermieter genehmigt werden ...stimmt das soweit ?. Auch ob es ein Fundament hat sollte entscheidend sein .
Vielleicht kann mir einer von euch Infos dazu geben sag schon mal danke .
Gruß Andreas
ich hätte mal eine Frage an euch .
Und zwar könnte ich am kommenden Freitag einen neuen Mietvertrag unterschreiben wo auch ein Garten dabei wäre .
Gerne würde ich mir später mal ein kleines Gewächshaus hinstellen ,aber so wie ich das im Netz gerade gelesen habe muss das wohl vom Vermieter genehmigt werden ...stimmt das soweit ?. Auch ob es ein Fundament hat sollte entscheidend sein .
Vielleicht kann mir einer von euch Infos dazu geben sag schon mal danke .
Gruß Andreas
Andreas43- Kakteenfreund
- Anzahl der Beiträge : 35
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Re: Frage wegen Gesetzeslage ( Gewächshaus ) für Mietwohnung mit Garten
Hallo Andreas,
ich glaube, das ist im Gesetz nicht einwandfrei beschrieben, es gibt aber ähnlich gelagerte Fälle wie die Aufstellung von Gartenhäusern, zu denen es Gerichtsurteile gibt. Der Grundsatz lässt sich vermutlich wie folgt zusammenfassen: Bauliche Veränderungen sind nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig. Aber ob die Aufstellung eines Gewächshauses, das auch wieder rückgängig gemacht werden kann, eine bauliche Veränderung darstellt, wäre wohl wieder von der Auslegung eines Gerichts abhängig. Ich würde daher die beabsichtigte Aufstellung dem Vermieter anzeigen und darin direkt darstellen, dass das Gewächshaus bei Auszug rückstandsfrei wieder zurückgerüstet wird.
Ein paar Aussagen zu Mietrecht und Garten gibt es hier: http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/garten.html
Gruß,
Hardy
ich glaube, das ist im Gesetz nicht einwandfrei beschrieben, es gibt aber ähnlich gelagerte Fälle wie die Aufstellung von Gartenhäusern, zu denen es Gerichtsurteile gibt. Der Grundsatz lässt sich vermutlich wie folgt zusammenfassen: Bauliche Veränderungen sind nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig. Aber ob die Aufstellung eines Gewächshauses, das auch wieder rückgängig gemacht werden kann, eine bauliche Veränderung darstellt, wäre wohl wieder von der Auslegung eines Gerichts abhängig. Ich würde daher die beabsichtigte Aufstellung dem Vermieter anzeigen und darin direkt darstellen, dass das Gewächshaus bei Auszug rückstandsfrei wieder zurückgerüstet wird.
Ein paar Aussagen zu Mietrecht und Garten gibt es hier: http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/garten.html
Gruß,
Hardy
Hardy_whv- Kakteenfreund
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Re: Frage wegen Gesetzeslage ( Gewächshaus ) für Mietwohnung mit Garten
Hallo Hardy ,
vielen danke dir für deine Infos .
Hm...dann ist das ganze auch von Fall zu Fall unterschiedlich so wie ich das jetzt verstehe .
Werde dort mal Persönlich nachfragen ob es möglich ist sich ein Gewächshaus hinzustellen .
Falls das nicht klappen sollte , müsste ich mir eine Alternative überlegen wie ich meine Kakteen im Graten unterbringe ohne Gewächshaus und ärger mit dem Vermieter
Gruß Andreas
vielen danke dir für deine Infos .
Hm...dann ist das ganze auch von Fall zu Fall unterschiedlich so wie ich das jetzt verstehe .
Werde dort mal Persönlich nachfragen ob es möglich ist sich ein Gewächshaus hinzustellen .
Falls das nicht klappen sollte , müsste ich mir eine Alternative überlegen wie ich meine Kakteen im Graten unterbringe ohne Gewächshaus und ärger mit dem Vermieter
Gruß Andreas
Andreas43- Kakteenfreund
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Re: Frage wegen Gesetzeslage ( Gewächshaus ) für Mietwohnung mit Garten
Hallo Andreas, es geht auch ohne gemauertes oder betoniertes Fundament.
https://www.kakteenforum.com/t6015p20-gewachshaus-fundament?highlight=Fundament
Mit diesem Fundament ist der rückstandsfreie Abbau problemlos möglich.
Erkundige dich außer beim Vermieter auch beim Bauamt, ob es irgendwelche Vorschriften bezüglich Gewächshaus gibt.
https://www.kakteenforum.com/t6015p20-gewachshaus-fundament?highlight=Fundament
Mit diesem Fundament ist der rückstandsfreie Abbau problemlos möglich.
Erkundige dich außer beim Vermieter auch beim Bauamt, ob es irgendwelche Vorschriften bezüglich Gewächshaus gibt.
william-sii- Kakteenfreund
- Anzahl der Beiträge : 3077
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Re: Frage wegen Gesetzeslage ( Gewächshaus ) für Mietwohnung mit Garten
Hallo william-sii ,
danke dir für den Link ...
Plan wäre von mir auch gewesen ohne Fundament das hinzustellen bzw . einfach nur drauf auf die Wiese .Also ohne Beton und so weiter....
Aber ich glaub selbst da gibt es schon Probleme mit den meisten Vermietern .
Hatte gerade mit bekannten Telefoniert , die dürfen bei ihrer Wohnung mit Garten auch nix hinstellen angeblich sollte das so im Mietvertrag stehen .
danke dir für den Link ...
Plan wäre von mir auch gewesen ohne Fundament das hinzustellen bzw . einfach nur drauf auf die Wiese .Also ohne Beton und so weiter....
Aber ich glaub selbst da gibt es schon Probleme mit den meisten Vermietern .
Hatte gerade mit bekannten Telefoniert , die dürfen bei ihrer Wohnung mit Garten auch nix hinstellen angeblich sollte das so im Mietvertrag stehen .
Andreas43- Kakteenfreund
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Re: Frage wegen Gesetzeslage ( Gewächshaus ) für Mietwohnung mit Garten
Hallo Andreas,
frag auch unbedingt in der Gemeinde oder Stadt nach. Bei uns z.B. bauen zwar die Bauträger ihre Stockhäuser ( Traufhöhe ca. 6m) bis auf weniger als 3m an die Grundstücksgrenze. Aber ein Gewächshaus (Traufhöhe ca. 1,60 m bis 2m) muss nach den Regeln unserer Stadt 5 m von der Grenze zu den Straßenseiten hin entfernt sein. Völlig Sinnfrei aber so ist das und man hat auch keine Chance das zu umgehen.
Bin mal abends mit einem Lasermessgerät und einem Bebauungsplan aus unserer Umgebung durch die Straßen gezogen.
Grüße
Andreas
frag auch unbedingt in der Gemeinde oder Stadt nach. Bei uns z.B. bauen zwar die Bauträger ihre Stockhäuser ( Traufhöhe ca. 6m) bis auf weniger als 3m an die Grundstücksgrenze. Aber ein Gewächshaus (Traufhöhe ca. 1,60 m bis 2m) muss nach den Regeln unserer Stadt 5 m von der Grenze zu den Straßenseiten hin entfernt sein. Völlig Sinnfrei aber so ist das und man hat auch keine Chance das zu umgehen.
Bin mal abends mit einem Lasermessgerät und einem Bebauungsplan aus unserer Umgebung durch die Straßen gezogen.
Grüße
Andreas
peru-kakteen- Kakteenfreund
- Anzahl der Beiträge : 165
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Re: Frage wegen Gesetzeslage ( Gewächshaus ) für Mietwohnung mit Garten
peru-kakteen schrieb:Hallo Andreas,
frag auch unbedingt in der Gemeinde oder Stadt nach. Bei uns z.B. bauen zwar die Bauträger ihre Stockhäuser ( Traufhöhe ca. 6m) bis auf weniger als 3m an die Grundstücksgrenze. Aber ein Gewächshaus (Traufhöhe ca. 1,60 m bis 2m) muss nach den Regeln unserer Stadt 5 m von der Grenze zu den Straßenseiten hin entfernt sein. Völlig Sinnfrei aber so ist das und man hat auch keine Chance das zu umgehen.
Bin mal abends mit einem Lasermessgerät und einem Bebauungsplan aus unserer Umgebung durch die Straßen gezogen.
Grüße
Andreas
Hi Andreas ,
oh man dann wäre das auch noch von der Stadt abhängig ....Mit etwas Glück könnte ich die 5 Meter habe bin mir aber nicht 100% jetzt sicher .
Hab auch gelesen das eine Terrasse zur Wohnung zählt , gut ein Gewächshaus bekommt man da zwar nicht hin aber ein paar kleine Regale mit Scheiben . Das wäre dann der Plan B
dir .
Gruß Andreas
Andreas43- Kakteenfreund
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Lieblings-Gattungen : Ariocarpus,Lophophora,Copiapoa
Re: Frage wegen Gesetzeslage ( Gewächshaus ) für Mietwohnung mit Garten
Andreas43 schrieb:Hi Andreas ,
oh man dann wäre das auch noch von der Stadt abhängig ....
Grenzabstände sowie die Bestimmungen, welche Bauten unter welchen Voraussetzungen genehmigungspflichtig oder genehmigungsfrei sind, sind in der Bauordnung des Landes geregelt. Darin kann dann auch stehen, dass Gemeinden (gesamt oder für einzelne Bebauungsgebiete) weitere Details regeln können. Startpunkt wäre somit die Bauordnung des Bundeslandes, in dem du lebst. Kleine Gewächshäuser sind meist genehmigungsfrei. In Niedersachsen beispielsweise sind Gewächshäuser bis 40 m³ umbauten Volumens genehmgungsfrei. Die Bauordnung deines Bundeslandes findest du sicher im Internet.
Gruß,
Hardy
Hardy_whv- Kakteenfreund
- Anzahl der Beiträge : 1751
Lieblings-Gattungen : "Aus jedem Dorf ein Köter"
Re: Frage wegen Gesetzeslage ( Gewächshaus ) für Mietwohnung mit Garten
Das kannst du vergessen, das fliegt dir beim ersten größeren Sturm weg. Mit Einschlaghülsen bist du auf der sicheren Seite. Es gibt auch Schraubanker, aber die gehen nicht so tief. In windgeschützter Lage dürften die langen auf jeden Fall reichen. z.B. sowas http://www.ebay.de/itm/2x-Schaukelanker-60cm-Bodenanker-Erdanker-Schaukel-Grundanker-Spielturm-Anker/401237878722?_trksid=p2047675.c100011.m1850&_trkparms=aid%3D222007%26algo%3DSIC.MBE%26ao%3D1%26asc%3D40785%26meid%3D143c4050c8094137b7d053ba3d5b9147%26pid%3D100011%26rk%3D1%26rkt%3D12%26sd%3D320749326952 Es kommt halt drauf an, ob du die tief genug in den Boden bekommst.Andreas43 schrieb:Plan wäre von mir auch gewesen ohne Fundament das hinzustellen bzw . einfach nur drauf auf die Wiese .Also ohne Beton und so weiter....
william-sii- Kakteenfreund
- Anzahl der Beiträge : 3077
Lieblings-Gattungen : Hybriden von Chamaecereus, Lobivia, Echinopsis, Trichocereus usw.
Re: Frage wegen Gesetzeslage ( Gewächshaus ) für Mietwohnung mit Garten
Hallo,
danke dir für den Link .
Meine Frau ruft Morgen bei der Wohnungsbaugesellschaft mal an wegen dem Gewächshaus im Garten .
Falls das klar gehen sollte , werde ich mich mit der Materie ( Gewächshaus ) sowieso mal richtig auseinander setzten müssen um das Ordentlich zu machen .
Wie du ja schon geschrieben hast ohne Verankerung fliegt mir das ganze ja leider davon ...ist schon mal gut zu wissen .Denke auch da gibt es noch einiges was man achten sollte .
Werde euch mal die Tage am Laufenden halten und mal schauen was da herauskommt .
Gruß Andreas
danke dir für den Link .
Meine Frau ruft Morgen bei der Wohnungsbaugesellschaft mal an wegen dem Gewächshaus im Garten .
Falls das klar gehen sollte , werde ich mich mit der Materie ( Gewächshaus ) sowieso mal richtig auseinander setzten müssen um das Ordentlich zu machen .
Wie du ja schon geschrieben hast ohne Verankerung fliegt mir das ganze ja leider davon ...ist schon mal gut zu wissen .Denke auch da gibt es noch einiges was man achten sollte .
Werde euch mal die Tage am Laufenden halten und mal schauen was da herauskommt .
Gruß Andreas
Andreas43- Kakteenfreund
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