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Allgemeine Fragen, Rechtliches zum Gewächshausbau

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Allgemeine Fragen, Rechtliches zum Gewächshausbau - Seite 4 Empty Re: Allgemeine Fragen, Rechtliches zum Gewächshausbau

Beitrag  Gast Sa 09 März 2019, 00:39

Hallo Horsti,

dann ist's ja gut, wenn der Sachbearbeiter der Gemeinde mehr oder weniger grünes Licht gibt ... und das war ja auch mein Eingangspost an den TE: Es ist - auch wenn's Arbeit macht und Rennerei ist -, allemal besser, sich VOR Beginn eines Baus zu informieren, was man einhalten muß, was man genehmigen lassen muß! Einfach ins Blaue hineinzubauen kann u.U. böse Folgen haben. Nicht nur der Ärger mit neidigen Nachbarn, auch Bußgelder oder (und den Fall hatten wir im Landkreis schon!) daß so ein Bau tatsächlich wieder abgerissen werden mußte ... das verursacht nur mehr Ärger und mehr Kosten, als es wert war Wink ...
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Allgemeine Fragen, Rechtliches zum Gewächshausbau - Seite 4 Empty Re: Allgemeine Fragen, Rechtliches zum Gewächshausbau

Beitrag  Horsti Sa 09 März 2019, 01:28

Ja, ich denke mal mit einen ( hoffentlich kleinen ) Bussgeld muss ich auch rechnen, auch die Genehmigung kostet natürlich mit allem dann auch noch etwas, aber wenn ich dann wirklich eine ruhe habe ist es mir das wert,

Solange der Wert der Pflanzen die Kosten des Baus überstumpfen kann ich noch damit leben.

Was tut man nicht alles für unsere Lieblinge Wink

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Allgemeine Fragen, Rechtliches zum Gewächshausbau - Seite 4 Empty Re: Allgemeine Fragen, Rechtliches zum Gewächshausbau

Beitrag  Horsti Sa 09 März 2019, 02:03

von Rouge Hallo Horsti, dann ist's ja gut, wenn der Sachbearbeiter der Gemeinde mehr oder weniger grünes Licht gibt ... und das war ja auch mein Eingangspost an den TE: Es ist - auch wenn's Arbeit macht und Rennerei ist -, allemal besser, sich VOR Beginn eines Baus zu informieren, was man einhalten muß, was man genehmigen lassen muß! Einfach ins Blaue hineinzubauen kann u.U. böse Folgen haben. Nicht nur der Ärger mit neidigen Nachbarn, auch Bußgelder oder (und den Fall hatten wir im Landkreis schon!) daß so ein Bau tatsächlich wieder abgerissen werden mußte ... das verursacht nur mehr Ärger und mehr Kosten, als es wert war schrieb:

Ja die Welt ist einfach so, leider Crying or Very sad

Aber grundsätzlich kann ich das ehrlich gesagt nicht verstehen,
man kauft sich den Grund und Boden und ohne Genehmigungen kann mit dem nicht sehr viel machen.
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Allgemeine Fragen, Rechtliches zum Gewächshausbau - Seite 4 Empty Re: Allgemeine Fragen, Rechtliches zum Gewächshausbau

Beitrag  Echinopsis Sa 09 März 2019, 05:02

Moin Horstii,

Zu dem Thema hatte ich damals hier einiges geschrieben!

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Allgemeine Fragen, Rechtliches zum Gewächshausbau - Seite 4 Empty Re: Allgemeine Fragen, Rechtliches zum Gewächshausbau

Beitrag  Cristatahunter Sa 09 März 2019, 07:45

Es gibt also nur drei Möglichkeiten. Entweder ganz oder garnicht. Die dritte Möglichkeit ist, ein geschriebenes Abkommen mit deinen Nachbarn, dass du dir von ihnen unterschreiben lässt.
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Beitrag  sensei66 Sa 09 März 2019, 10:55

Cristatahunter schrieb:Die dritte Möglichkeit ist, ein geschriebenes Abkommen mit deinen Nachbarn, dass du dir von ihnen unterschreiben lässt.
Das ist rechtlich nicht bindend. Wenn die Behörde anderer Ansicht ist, ist das das Papier nicht wert...
Vielleicht ist das in der Schweiz anders.
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Allgemeine Fragen, Rechtliches zum Gewächshausbau - Seite 4 Empty Re: Allgemeine Fragen, Rechtliches zum Gewächshausbau

Beitrag  Fred Zimt Sa 09 März 2019, 11:04

Es gibt drei Möglichkeiten. Entweder, ganz oder garnicht. Cool
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Allgemeine Fragen, Rechtliches zum Gewächshausbau - Seite 4 Empty Re: Allgemeine Fragen, Rechtliches zum Gewächshausbau

Beitrag  Cristatahunter Sa 09 März 2019, 13:17

sensei66 schrieb:
Cristatahunter schrieb:Die dritte Möglichkeit ist, ein geschriebenes Abkommen mit deinen Nachbarn, dass du dir von ihnen unterschreiben lässt.
Das ist rechtlich nicht bindend. Wenn die Behörde anderer Ansicht ist, ist das das Papier nicht wert...
Vielleicht ist das in der Schweiz anders.

Der Verstoss wird nicht von Amtes wegen geahndet. Erst wenn jemand klagt. Das ist wie bei Ruhestörung. Wenn du mit deinen Nachbarn im Einverständnis bist. Weisst du dass er sich nicht beschweren wird.
Man muss ja nicht immer alles vor Gericht klären. Das Papier hat nur vor Gericht keinen Wert, aber in den Köpfen entspricht es einer Abmachung. Da es nur die Nachbarschaft betrifft.
Etwas unangemeldet zu Bauen ist kein Offizialdelikt sondern ein Antragsdelikt.
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Beitrag  Litho Sa 09 März 2019, 19:14

Genehmigung hin - Genehmigung her...
Alles ist hier in D unterschiedlich in Bundesländern, Landkreisen und Gemeinden - vermute ich.
Selbst innerhalb einer Behörde könnte es unterschiedliche Ansichten / Bearbeitungen geben, was manchmal sogar vom aktuellen Gemütszustand* der bearbeitenden Amtsperson abhängen könnte.

* Partner geht fremd, morgens Brötchen vom Vortag gekauft, Verstopfung, Mega-Stau bei der Anfahrt zum Amt, kalter Regen zwischen Auto und Eingang, HSV steigt ab oder sonstige Laus über die Leber gelaufen.
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