Allgemeine Fragen, Rechtliches zum Gewächshausbau
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Re: Allgemeine Fragen, Rechtliches zum Gewächshausbau
Hallo an alle!
Vielen vielen Dank für die zahlreichen Anregungen!
Vom Recherchieren im www schwirrt mir jetzt der Kopf … bin mir nicht sicher, ob ich für meinen speziellen Fall fündig werde.
@ nordlicht
Ja klar, stimmt, hatte ich vergessen: Bayern wäre das in meinem Fall.
Habe ein paar Anhaltspunkte gefunden, aber manches „Behördendeutsch“ macht mich wieder unsicher.
@ Rouge
Natürlich kann ich „einfach mal“ nachfragen, die Realisierung wird aber noch ein paar Jahre dauern. Ich wollte mich hier mal so generell erkundigen, was auf mich zu kommt, „offiziell“ mache ich die Sache erst, wenn ich absehen kann, dass wir wirklich anfangen werden.
Meine Bedenken wären dabei, dass dann evtl. heraus kommt, dass auch das alte GWH vor 30 Jahren hätte genehmigt werden müssen und ich es im schlimmsten Fall entfernen muss. Dann habe ich nur durch Nachfragen am Ende gar kein GWH mehr.
@ Kees
Bei einem Anschluss an die Hausheizung ist das unnötig.
@ thx-tom
Das Grundstück wäre zur Not auch groß genug, dass ich weiterhin 3 m zum Nachbarn einhalte. Ich würde nur gerne näher an die Grenze (1,5 -2 m), was den Nachbarn nicht stören würde (denn dafür kommen einige sehr hohe Büsche und Bäume an der Grenze weg. Der Nachbar hat es danach auf jeden Fall heller und schöner im Garten (und freut sich allein schon deshalb darauf).
Das mit baurechtlich als Wintergarten, wenn Heizung drin ist, habe ich eben auch gehört …
Der Holz-GWH-Plan wirkt sehr durchdacht, aber zur Not kann ich ja immer noch ein GWH „von der Stange“ nehmen.
@ Cristatahunter
Es ist eine Wohnsiedlung am Stadtrand. Es gibt mehrere Nachbarn, doch sichtbar ist es nur von einem Nachbarn. Klar, wenn ich eine Baugenehmigung benötige, muss ich unsinnigerweise alle Nachbarn fragen, auch die, die mich und mein Haus nie zu Gesicht bekommen … Zu zwei weiteren Nachbarn liegen (nicht mehr benutzte) Stall-Anlagen dazwischen.
Ich hab das Grundstück vor 20 Jahren übernommen, da kann ich dem Vorbesitzer nichts mehr „anhängen“ …
Danke für den Tipp mit den Heizungsrohren! Aber nachdem diese schon 30 Jahre im Erdboden sind, wollen wir diese sowieso neu verlegen. Sicher ist sicher. Den Heizungsmenschen werden wir wenns soweit ist noch befragen, doch die Heizung hängt ja jetzt auch schon dran. Und der Heizkörper ist im jetzigen GWH ziemlich überdimensioniert, sollte also für die doppelte Größe locker noch ausreichen.
Und das mit den missgünstigen Nachbarn weiß man eben nie, solche Dinge können sich auch mal ändern ;-) und ich frage mich: übernimmt ein evtl. zukünftiger Käufer eine Einverständniserklärung des Vorbesitzers? Oder kann in 20 Jahren ein neuer Nachbar von mir verlangen, dass ich mein GWH wieder abbaue???
@ TobyasQ und thx-tom
Das klingt schon mal gut! Das heißt, ich kann auf jeden Fall das GWH über die Haus-Heizung betreiben. Sehr gut.
@ Litho
Danke für den Hinweis. Dann werde ich da wohl nicht drumherum kommen.
Da wäre dann die nächste Frage, wenn es der „Eigenbau“ wird: Für einen Bauantrag muss man doch „bauvorlageberechtigt“ sein, das sind dann Architekten, Bau-Techniker oder -Ingenieure. Bin ich alles nicht, und dann benötige ich einen zusätzlichen Dienstleister und einen Bauplan, Statik …?
Paradox ist das schon, dass ich zusätzlich jemand für den Antrag engagieren muss, obwohl manches Behördendeutsch für mich so klingt, dass es in meinem Fall evtl. doch genehmigungsfrei ist. ?
Ihr seht, es gibt viele Fragen. Ich bin wirklich dankbar für alle Anregungen, jetzt habe ich noch viel Zeit, mich um alles zu kümmern.
Vielen vielen Dank für die zahlreichen Anregungen!
Vom Recherchieren im www schwirrt mir jetzt der Kopf … bin mir nicht sicher, ob ich für meinen speziellen Fall fündig werde.
@ nordlicht
Ja klar, stimmt, hatte ich vergessen: Bayern wäre das in meinem Fall.
Habe ein paar Anhaltspunkte gefunden, aber manches „Behördendeutsch“ macht mich wieder unsicher.
@ Rouge
Natürlich kann ich „einfach mal“ nachfragen, die Realisierung wird aber noch ein paar Jahre dauern. Ich wollte mich hier mal so generell erkundigen, was auf mich zu kommt, „offiziell“ mache ich die Sache erst, wenn ich absehen kann, dass wir wirklich anfangen werden.
Meine Bedenken wären dabei, dass dann evtl. heraus kommt, dass auch das alte GWH vor 30 Jahren hätte genehmigt werden müssen und ich es im schlimmsten Fall entfernen muss. Dann habe ich nur durch Nachfragen am Ende gar kein GWH mehr.
@ Kees
Bei einem Anschluss an die Hausheizung ist das unnötig.
@ thx-tom
Das Grundstück wäre zur Not auch groß genug, dass ich weiterhin 3 m zum Nachbarn einhalte. Ich würde nur gerne näher an die Grenze (1,5 -2 m), was den Nachbarn nicht stören würde (denn dafür kommen einige sehr hohe Büsche und Bäume an der Grenze weg. Der Nachbar hat es danach auf jeden Fall heller und schöner im Garten (und freut sich allein schon deshalb darauf).
Das mit baurechtlich als Wintergarten, wenn Heizung drin ist, habe ich eben auch gehört …
Der Holz-GWH-Plan wirkt sehr durchdacht, aber zur Not kann ich ja immer noch ein GWH „von der Stange“ nehmen.
@ Cristatahunter
Es ist eine Wohnsiedlung am Stadtrand. Es gibt mehrere Nachbarn, doch sichtbar ist es nur von einem Nachbarn. Klar, wenn ich eine Baugenehmigung benötige, muss ich unsinnigerweise alle Nachbarn fragen, auch die, die mich und mein Haus nie zu Gesicht bekommen … Zu zwei weiteren Nachbarn liegen (nicht mehr benutzte) Stall-Anlagen dazwischen.
Ich hab das Grundstück vor 20 Jahren übernommen, da kann ich dem Vorbesitzer nichts mehr „anhängen“ …
Danke für den Tipp mit den Heizungsrohren! Aber nachdem diese schon 30 Jahre im Erdboden sind, wollen wir diese sowieso neu verlegen. Sicher ist sicher. Den Heizungsmenschen werden wir wenns soweit ist noch befragen, doch die Heizung hängt ja jetzt auch schon dran. Und der Heizkörper ist im jetzigen GWH ziemlich überdimensioniert, sollte also für die doppelte Größe locker noch ausreichen.
Und das mit den missgünstigen Nachbarn weiß man eben nie, solche Dinge können sich auch mal ändern ;-) und ich frage mich: übernimmt ein evtl. zukünftiger Käufer eine Einverständniserklärung des Vorbesitzers? Oder kann in 20 Jahren ein neuer Nachbar von mir verlangen, dass ich mein GWH wieder abbaue???
@ TobyasQ und thx-tom
Das klingt schon mal gut! Das heißt, ich kann auf jeden Fall das GWH über die Haus-Heizung betreiben. Sehr gut.
@ Litho
Danke für den Hinweis. Dann werde ich da wohl nicht drumherum kommen.
Da wäre dann die nächste Frage, wenn es der „Eigenbau“ wird: Für einen Bauantrag muss man doch „bauvorlageberechtigt“ sein, das sind dann Architekten, Bau-Techniker oder -Ingenieure. Bin ich alles nicht, und dann benötige ich einen zusätzlichen Dienstleister und einen Bauplan, Statik …?
Paradox ist das schon, dass ich zusätzlich jemand für den Antrag engagieren muss, obwohl manches Behördendeutsch für mich so klingt, dass es in meinem Fall evtl. doch genehmigungsfrei ist. ?
Ihr seht, es gibt viele Fragen. Ich bin wirklich dankbar für alle Anregungen, jetzt habe ich noch viel Zeit, mich um alles zu kümmern.
Denmoza- Kakteenfreund
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Re: Allgemeine Fragen, Rechtliches zum Gewächshausbau
Engagiere doch einen kostengünstigen Bauzeicher. Dessen Plan sollte für's Amt ausreichen.
Bauzeichner sind häufig mit Maurern liiert, also quasi die zur Ruhe gesetzten Väter der jüngeren Maurer.
So bei mir erfahren...
Bauzeichner sind häufig mit Maurern liiert, also quasi die zur Ruhe gesetzten Väter der jüngeren Maurer.
So bei mir erfahren...
Litho- Kakteenfreund
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Re: Allgemeine Fragen, Rechtliches zum Gewächshausbau
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBO-57?AspxAutoDetectCookieSupport=1
Normalerweise ist in Bayern alles was INNERHALB von umzäunten Grundstücksgrenzen steht bis zu einem Rauminhalt von 75 Kubikmeter genehmigungsfrei.
Als Wohnraum kann es dir auch mit Heizung und Sitzecke nicht angerechnet werden da es transparente Wände hat.
Gruß Stefan
Normalerweise ist in Bayern alles was INNERHALB von umzäunten Grundstücksgrenzen steht bis zu einem Rauminhalt von 75 Kubikmeter genehmigungsfrei.
Als Wohnraum kann es dir auch mit Heizung und Sitzecke nicht angerechnet werden da es transparente Wände hat.
Gruß Stefan
OPUNTIO- Kakteenfreund
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Re: Allgemeine Fragen, Rechtliches zum Gewächshausbau
Hi Stefan,
ja, diese Seite habe ich auch gelesen und war schon beruhigt, einzig den Zusatz
... Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 m3, außer im Außenbereich,
verstehe ich nicht.
Ansonsten könnte ich bei ca. 30 m2 schon leicht über die 75 m3 kommen ... wird knapp ...
Es wird doch kein Palast, was ich vor habe. 30 m2 ist doch inzwischen nicht mehr so exotisch, oder?
ja, diese Seite habe ich auch gelesen und war schon beruhigt, einzig den Zusatz
... Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 m3, außer im Außenbereich,
verstehe ich nicht.
Ansonsten könnte ich bei ca. 30 m2 schon leicht über die 75 m3 kommen ... wird knapp ...
Es wird doch kein Palast, was ich vor habe. 30 m2 ist doch inzwischen nicht mehr so exotisch, oder?
Denmoza- Kakteenfreund
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Re: Allgemeine Fragen, Rechtliches zum Gewächshausbau
Exotisch oder nicht - sowas geht den Beamten am Arm vorbei. Die kennen nur ihre Vorschriften und haben Schiss, die zu umgehen bzw. ein Auge zuzudrücken!
Litho- Kakteenfreund
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Re: Allgemeine Fragen, Rechtliches zum Gewächshausbau
einzig den Zusatz
... Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 m3, außer im Außenbereich,
verstehe ich nicht.
Der Aussenbereich ist ein Begriff aus dem Bauplanungsrecht.
Im Aussenbereich liegen Grundstücke, die nicht vom Bebauungsplan erfasst werden.
Wenn Du -sagenwirmal- in einem Forsthaus im Wald, auf einer Alm, auf einem Wochenend- und Freizeitgrundstück, einem Aussiedlerhof oder -wie ich- auf einem ehemaligen Hühnerzuchtbetrieb ausserhalb des Ortes wohnst,
stehen die Chancen auf Aussenbereich. Ansonsten: klick!
frohes Planen
Fred
Fred Zimt- Kakteenfreund
- Anzahl der Beiträge : 5560
Re: Allgemeine Fragen, Rechtliches zum Gewächshausbau
Summa summarum erstickt dieses Land noch an seinen Vorschriften, Erlassen und Gesetzen.
Man schafft sich quasi selbst ab - wenn man alles das mit den Gesetzen und Vorschriften in anderen Staaten vergleicht.
Ich denke, dass man z.B. in Polen, Rumänien oder Ungarn einen Sch... darauf gibt, wer wo was baut und wie...
Wir werden noch enorm drunter leiden, dass "wir" alles gesetzlich geregelt haben und uns Normen auferlegt haben, die anderen Ländern am hey vorbei gehen. Nicht nur China!
"Wir" wollen / sollen zwar die ganze Welt heilen aber vergessen dabei, dass "wir" nur ein Vogelschiss sind im Vergleich zur gesamten Welt.
An so viel Ignoranz und Selbstherrlichkeit könnte ich glatt verzweifeln.
Am deutschen Wesen wird die Welt heutzutage sicher nicht mehr genesen.
Man schafft sich quasi selbst ab - wenn man alles das mit den Gesetzen und Vorschriften in anderen Staaten vergleicht.
Ich denke, dass man z.B. in Polen, Rumänien oder Ungarn einen Sch... darauf gibt, wer wo was baut und wie...
Wir werden noch enorm drunter leiden, dass "wir" alles gesetzlich geregelt haben und uns Normen auferlegt haben, die anderen Ländern am hey vorbei gehen. Nicht nur China!
"Wir" wollen / sollen zwar die ganze Welt heilen aber vergessen dabei, dass "wir" nur ein Vogelschiss sind im Vergleich zur gesamten Welt.
An so viel Ignoranz und Selbstherrlichkeit könnte ich glatt verzweifeln.
Am deutschen Wesen wird die Welt heutzutage sicher nicht mehr genesen.
Litho- Kakteenfreund
- Anzahl der Beiträge : 5377
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Re: Allgemeine Fragen, Rechtliches zum Gewächshausbau
Cristatahunter schrieb:
Ich an deiner Stelle würde es einfach Bauen nachdem du von deinen Nachbarn eine schriftliche Einverständniserklärung eingeholt hast.
Und wenn die Nachbarn umziehen und die neue nicht einverstanden sind?
Kees- Kakteenfreund
- Anzahl der Beiträge : 55
Lieblings-Gattungen : keine
Re: Allgemeine Fragen, Rechtliches zum Gewächshausbau
Tja, da freuen sich die Rechtsanwälte.
Litho- Kakteenfreund
- Anzahl der Beiträge : 5377
Lieblings-Gattungen : Astros, Lophos und Namaqua-Zwiebeln
Re: Allgemeine Fragen, Rechtliches zum Gewächshausbau
Nochmal der Hinweis, entspricht ein Bauwerk nicht den örtlichen Bestimmungen, nützt auch die Einverständniserklärung des Nachbarn nichts. Bei uns in Niedersachsen geht das nur bei bestimmten Bauten, die auch im Bebauungsplan vermerkt sind z.B Garagen, die man dann auf die Grenze setzen darf.
Ich war auch verwundert, dass der Bauamtsmitarbeiter mit wenigen Mausclicks Zugriff auf die neusten Luftbilder hat. Unsere Gesetze mögen manchmal etwas kleinkariert wirken, sollen uns aber auch vor Schaden bewaren. Z.B das Holzgewächshaus mit Gasheizung zu nah an der Grenze , welches dann abfackelt. Ausnahmen sind immer möglich, allerdings sind diese so eng gefasst, dass sie sehr unwahrscheinlich werden.
Viele Grüße
Tom
Ich war auch verwundert, dass der Bauamtsmitarbeiter mit wenigen Mausclicks Zugriff auf die neusten Luftbilder hat. Unsere Gesetze mögen manchmal etwas kleinkariert wirken, sollen uns aber auch vor Schaden bewaren. Z.B das Holzgewächshaus mit Gasheizung zu nah an der Grenze , welches dann abfackelt. Ausnahmen sind immer möglich, allerdings sind diese so eng gefasst, dass sie sehr unwahrscheinlich werden.
Viele Grüße
Tom
thx-tom- Kakteenfreund
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