Allgemeine Fragen, Rechtliches zum Gewächshausbau
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Allgemeine Fragen, Rechtliches zum Gewächshausbau
Hallo Gewächshausbesitzer oder Wissende zu diesem Thema,
irgendwann in den nächsten 5 Jahren möchte ich mein altes 30-jähriges Gewächshaus (ca. 4 x 3 m) „erneuern“. Also, an die selbe Stelle im Garten ein neues (und dann natürlich größeres) Gewächshaus stellen. Wunschvorstellung ca. 30 qm. Mit Sitzecke drin.
Benötige ich hierfür eine „neue“ Baugenehmigung, obwohl da schon lange ein GWH steht? Es ist ja eigentlich „nur“ eine Erweiterung, allerdings über doppelt so groß …
Mit meinem direkten Nachbarn habe ich ein gutes Verhältnis, der hätte auch nix gegen ein größeres GWH einzuwenden, evtl. auch näher an seiner Grenze. Momentan steht es die regulären 3 m von der Grundstücksgrenze entfernt. Falls ich näher zum Nachbarn baue, reicht dann eine schriftliche Einverständniserklärung mit dem Nachbarn? Nicht, dass ich dann mit 85 noch mal umbauen muss … ;-) Da will ich nur noch genießen …
Für das bestehende GWH existiert anscheinend keine Baugenehmigung (der Vorbesitzer meint, man hat damals für ein GWH in dieser Größe keine Baugenehmigung benötigt). Jetzt möchte ich natürlich nicht einfach bei Behörden nachfragen und schlafende Hunde wecken. Gibt es Weblinks, Infos, wo man sich zum Thema Baugenehmigung für GWH informieren kann?
Das jetzige GWH ist schon immer mit Heizkörper an der Zentralheizung angeschlossen. Irgendwo habe ich aber gehört, dass dies evtl. mit neuen Energiegesetzen nicht mehr vereinbar ist – weiß da jemand mehr …? Es geht im Speziellen um eine Heizungsverbindung zum Wohnhaus. Ich möchte möglichst nicht mit Gasflaschen oder elektrisch heizen.
Wenn Heizkörper und Sitzecke, kann mir das als erweiterter „Wohnraum“ ausgelegt werden, hierfür ist dann auf jeden Fall eine Baugenehmigung erforderlich …? (Aber Heizung und Sitzecke wäre natürlich schon schön).
Was mir sehr gut gefallen würde, wäre ein selbst gebautes (von einem "begabten" Hobby-Handwerker) Holz-GWH, irgendwo hier im Forum habe ich da mal einen Beitrag gesehen, ich finde jetzt aber leider den Beitrag nicht … Da dies dann ganz individuell werden würde, wird es da keinen „offiziellen“ Bauplan mit Statik geben … Kennt jemand so ein GWH oder ein ähnliches?
Welche rechtlichen Dinge muss ich beachten, wo könnte es Schwierigkeiten geben, welche Tricks gäbe es evtl.? Wo kann ich mich hierzu informieren, wer hat hilfreiche Erfahrungen und Tipps für mich? Wie gesagt, hier steht seit 30 Jahren bereits ein GWH mit Heizung …
Vielen Dank,
Denmoza
irgendwann in den nächsten 5 Jahren möchte ich mein altes 30-jähriges Gewächshaus (ca. 4 x 3 m) „erneuern“. Also, an die selbe Stelle im Garten ein neues (und dann natürlich größeres) Gewächshaus stellen. Wunschvorstellung ca. 30 qm. Mit Sitzecke drin.
Benötige ich hierfür eine „neue“ Baugenehmigung, obwohl da schon lange ein GWH steht? Es ist ja eigentlich „nur“ eine Erweiterung, allerdings über doppelt so groß …
Mit meinem direkten Nachbarn habe ich ein gutes Verhältnis, der hätte auch nix gegen ein größeres GWH einzuwenden, evtl. auch näher an seiner Grenze. Momentan steht es die regulären 3 m von der Grundstücksgrenze entfernt. Falls ich näher zum Nachbarn baue, reicht dann eine schriftliche Einverständniserklärung mit dem Nachbarn? Nicht, dass ich dann mit 85 noch mal umbauen muss … ;-) Da will ich nur noch genießen …
Für das bestehende GWH existiert anscheinend keine Baugenehmigung (der Vorbesitzer meint, man hat damals für ein GWH in dieser Größe keine Baugenehmigung benötigt). Jetzt möchte ich natürlich nicht einfach bei Behörden nachfragen und schlafende Hunde wecken. Gibt es Weblinks, Infos, wo man sich zum Thema Baugenehmigung für GWH informieren kann?
Das jetzige GWH ist schon immer mit Heizkörper an der Zentralheizung angeschlossen. Irgendwo habe ich aber gehört, dass dies evtl. mit neuen Energiegesetzen nicht mehr vereinbar ist – weiß da jemand mehr …? Es geht im Speziellen um eine Heizungsverbindung zum Wohnhaus. Ich möchte möglichst nicht mit Gasflaschen oder elektrisch heizen.
Wenn Heizkörper und Sitzecke, kann mir das als erweiterter „Wohnraum“ ausgelegt werden, hierfür ist dann auf jeden Fall eine Baugenehmigung erforderlich …? (Aber Heizung und Sitzecke wäre natürlich schon schön).
Was mir sehr gut gefallen würde, wäre ein selbst gebautes (von einem "begabten" Hobby-Handwerker) Holz-GWH, irgendwo hier im Forum habe ich da mal einen Beitrag gesehen, ich finde jetzt aber leider den Beitrag nicht … Da dies dann ganz individuell werden würde, wird es da keinen „offiziellen“ Bauplan mit Statik geben … Kennt jemand so ein GWH oder ein ähnliches?
Welche rechtlichen Dinge muss ich beachten, wo könnte es Schwierigkeiten geben, welche Tricks gäbe es evtl.? Wo kann ich mich hierzu informieren, wer hat hilfreiche Erfahrungen und Tipps für mich? Wie gesagt, hier steht seit 30 Jahren bereits ein GWH mit Heizung …
Vielen Dank,
Denmoza
Denmoza- Kakteenfreund
- Anzahl der Beiträge : 96
Lieblings-Gattungen : winterhartes zeugs, bot. Kakteen, Mesembs
Re: Allgemeine Fragen, Rechtliches zum Gewächshausbau
Hallo,
Baurecht = Landesrecht, das heißt, dass in jedem Bundesland eine individuelle Bauordnung besteht. Genehmigungsverfahren oder Anzeigeverfahren können sich von Bundesland zu Bundesland sehr stark unterscheiden.
Wenn Du -zum Beispiel- in RLP wohnen würdest, dann gib bei Google
Landesbauordnung RLP Gewächshaus
ein, oder für NRW,
Landesbauordnung NRW Gewächshaus.
Normalerweise kommst Du dann schon ein Stückchen weiter.
Sinnvoll wäre auch, wenn Du hier schreibst, in welchem Bundesland Du wohnst, dann kann dir jemand aus deinem Bundesland hier vielleicht seine Erfahrungen schreiben. Es nützt dir nichts, wenn dir jemand aus Bayern Tipps gibt, die dir in Niedersachsen nicht weiterhelfen, weil dort ein ganz anderes Baurecht gilt.
Viele Grüße vom
Baurecht = Landesrecht, das heißt, dass in jedem Bundesland eine individuelle Bauordnung besteht. Genehmigungsverfahren oder Anzeigeverfahren können sich von Bundesland zu Bundesland sehr stark unterscheiden.
Wenn Du -zum Beispiel- in RLP wohnen würdest, dann gib bei Google
Landesbauordnung RLP Gewächshaus
ein, oder für NRW,
Landesbauordnung NRW Gewächshaus.
Normalerweise kommst Du dann schon ein Stückchen weiter.
Sinnvoll wäre auch, wenn Du hier schreibst, in welchem Bundesland Du wohnst, dann kann dir jemand aus deinem Bundesland hier vielleicht seine Erfahrungen schreiben. Es nützt dir nichts, wenn dir jemand aus Bayern Tipps gibt, die dir in Niedersachsen nicht weiterhelfen, weil dort ein ganz anderes Baurecht gilt.
Viele Grüße vom
nordlicht- Kakteenfreund
- Anzahl der Beiträge : 1769
Lieblings-Gattungen : Frostharte und alles, was klein bleibt, robust ist und mehrfach blüht
Re: Allgemeine Fragen, Rechtliches zum Gewächshausbau
Grundsätzlich würde ich mich erstmal bei meiner örtlichen Gemeinde erkundigen ... wie Günter schon schrieb: Das ist von Bundesland zu Bundesland anders ... und solltest Du den "Fehler" begehen, ohne ausdrückliche Genehmigung seitens des Bauamtes Dein Gewächshaus zu erweitern, kann Dir letztlich der Abriß desselben drohen ... auch wenn's manchmal nervt: Aber der Weg zur Gemeinde ist in diesem Fall wohl der Sinnvollste ...
Gast- Gast
Re: Allgemeine Fragen, Rechtliches zum Gewächshausbau
Hier in NRW braucht man auch noch das Urteil des Schornsteinfegers für Gas- oder Holzheizung.
Kees- Kakteenfreund
- Anzahl der Beiträge : 55
Lieblings-Gattungen : keine
Re: Allgemeine Fragen, Rechtliches zum Gewächshausbau
Hallo,
wie schon gesagt solltest Du Dich beim örtlichen Bauamt erkundigen. Die können auch den Bebauungsplan einsehen, in dem z.B die 3m Grenze zum Nachbarn eingetragen ist. Mein Gewächshaus habe ich letztes Jahr ebenfalls mit Anschluss an die Hausheizung errichtet. Mit Heizung (egal mit welcher) zählt es baurechtlich als Wintergarten und ich kam nicht um das einhalten der 3m Grenze herum. Baustoff Holz und Gewächshaus ist so eine Sache. Sollte man sich überlegen, wenn es lange halten soll. Anschluss an die Hausheizung ist gut. Billiger kann man nicht heizen und Du bringst keine Feuchtigkeit rein.
Viele Grüße
Tom
wie schon gesagt solltest Du Dich beim örtlichen Bauamt erkundigen. Die können auch den Bebauungsplan einsehen, in dem z.B die 3m Grenze zum Nachbarn eingetragen ist. Mein Gewächshaus habe ich letztes Jahr ebenfalls mit Anschluss an die Hausheizung errichtet. Mit Heizung (egal mit welcher) zählt es baurechtlich als Wintergarten und ich kam nicht um das einhalten der 3m Grenze herum. Baustoff Holz und Gewächshaus ist so eine Sache. Sollte man sich überlegen, wenn es lange halten soll. Anschluss an die Hausheizung ist gut. Billiger kann man nicht heizen und Du bringst keine Feuchtigkeit rein.
Viele Grüße
Tom
thx-tom- Kakteenfreund
- Anzahl der Beiträge : 527
Lieblings-Gattungen : Ascleps und quer durch den Garten
Re: Allgemeine Fragen, Rechtliches zum Gewächshausbau
Kommt auch ein wenig auf die Situation an.
Betrifft es nur dich und deinen Nachbarn, hast du noch mehrere Nachbarn die involviert sind, Wohnst du auf dem Land oder in dicht bebautem Gebiet?
In der Regel ist es so. Wo kein Kläger ist, hat auch ein Richter nichts zu suchen. Was dein Vorbesitzer in deinem Garten gebaut hat musst du nicht dafür gerade stehen. Ist es aber wiederrechtlich gebaut worden, kann das Bauamt einen Abriss verlangen, den du dann deinerseits von deinem Vorbesitzer verlangen müsstest.
Ich an deiner Stelle würde es einfach Bauen nachdem du von deinen Nachbarn eine schriftliche Einverständniserklärung eingeholt hast.
Heizen mit Hausanschluss und Zentralheizung ist das Billigste und Umweltfreundlichste. Was du aber kontrollieren solltest, ist die Isolation der Zuleitung. Mit der Zeit wird die marode und kann viel Wärme verlieren.
Wenn die Gefahr besteht, dass dich ein missgünstiger Nachbar in die Pfanne haut, so bleibt dir der Gang zum Bauamt nicht erspart.
Ach ja der Kaminfeger hat da nichts zu sagen. Der ist nur für Brenner und Kamin zuständig. Vielmehr ist da ein Heizungsinstallateur der richtige Ansprechpartner.
Betrifft es nur dich und deinen Nachbarn, hast du noch mehrere Nachbarn die involviert sind, Wohnst du auf dem Land oder in dicht bebautem Gebiet?
In der Regel ist es so. Wo kein Kläger ist, hat auch ein Richter nichts zu suchen. Was dein Vorbesitzer in deinem Garten gebaut hat musst du nicht dafür gerade stehen. Ist es aber wiederrechtlich gebaut worden, kann das Bauamt einen Abriss verlangen, den du dann deinerseits von deinem Vorbesitzer verlangen müsstest.
Ich an deiner Stelle würde es einfach Bauen nachdem du von deinen Nachbarn eine schriftliche Einverständniserklärung eingeholt hast.
Heizen mit Hausanschluss und Zentralheizung ist das Billigste und Umweltfreundlichste. Was du aber kontrollieren solltest, ist die Isolation der Zuleitung. Mit der Zeit wird die marode und kann viel Wärme verlieren.
Wenn die Gefahr besteht, dass dich ein missgünstiger Nachbar in die Pfanne haut, so bleibt dir der Gang zum Bauamt nicht erspart.
Ach ja der Kaminfeger hat da nichts zu sagen. Der ist nur für Brenner und Kamin zuständig. Vielmehr ist da ein Heizungsinstallateur der richtige Ansprechpartner.
Cristatahunter- Kakteenfreund
- Anzahl der Beiträge : 20624
Lieblings-Gattungen : Keine
Re: Allgemeine Fragen, Rechtliches zum Gewächshausbau
@Cristatahunter: "Wo kein Kläger, da kein Richter!" ... das ist aber ein schlechter Rat ... abgesehen davon, daß in Deutschland für jedes Bundesland andere Richtlinien gelten, sollte man sich vorher bei der Gemeinde erkundigen ... es haben schon viele Bauherren massiv Ärger bekommen, weil sie ohne Genehmigung ein Carport hingestellt hatten!
Gast- Gast
Re: Allgemeine Fragen, Rechtliches zum Gewächshausbau
Städte und Gemeinden wollen auch ihren Anteil am "Luxus" den man sich leistet.
Bestandsschutz heisst ein Zauberwort bei Renovierung, Erweiterung und Umbau von bestehenden Objekten.
Würde bei Dir den Heizungsanschluss betreffen, sollte es nach dem Energiegesetz ein Verbot geben.
Bestandsschutz heisst ein Zauberwort bei Renovierung, Erweiterung und Umbau von bestehenden Objekten.
Würde bei Dir den Heizungsanschluss betreffen, sollte es nach dem Energiegesetz ein Verbot geben.
TobyasQ- Kakteenfreund
- Anzahl der Beiträge : 3716
Lieblings-Gattungen : Agaven, x Mangaven, Euphorbia, Stapeliae, Karnivoren
Re: Allgemeine Fragen, Rechtliches zum Gewächshausbau
Ausnahmen der EnEV
Es gibt allerdings eine Reihe von Gebäuden, für die die Vorschriften der EnEV nicht gelten. Diese Ausnahmen sind insbesondere in § 1 Abs. 3 EnEV aufgeführt. Es handelt sich unter anderem um:
Betriebsgebäude für die Tierhaltung
Unterirdische Bauten
Gebäude, die dem Gottesdienst gewidmet sind
Große Betriebsgebäude, die lange offengehalten werden müssen
Gewächshäuser, Traglufthallen, Zelte
Es gibt allerdings eine Reihe von Gebäuden, für die die Vorschriften der EnEV nicht gelten. Diese Ausnahmen sind insbesondere in § 1 Abs. 3 EnEV aufgeführt. Es handelt sich unter anderem um:
Betriebsgebäude für die Tierhaltung
Unterirdische Bauten
Gebäude, die dem Gottesdienst gewidmet sind
Große Betriebsgebäude, die lange offengehalten werden müssen
Gewächshäuser, Traglufthallen, Zelte
thx-tom- Kakteenfreund
- Anzahl der Beiträge : 527
Lieblings-Gattungen : Ascleps und quer durch den Garten
Re: Allgemeine Fragen, Rechtliches zum Gewächshausbau
Ich hab neulich von einem erfahrenen Bauzeicher gehört, dass es nicht zwangsläufig zum Abriss kommen muss - bei nicht genehmigten Bauten.
Mögliche Konsequenzen: Nachträgliche Einreichung eines Bauantrages oder kleine Strafzahlung oder ...
Ich würde es aber nicht drauf ankommen lassen und lieber zum Bauamt gehen.
Mögliche Konsequenzen: Nachträgliche Einreichung eines Bauantrages oder kleine Strafzahlung oder ...
Ich würde es aber nicht drauf ankommen lassen und lieber zum Bauamt gehen.
Litho- Kakteenfreund
- Anzahl der Beiträge : 5377
Lieblings-Gattungen : Astros, Lophos und Namaqua-Zwiebeln
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