Artikel zum Thema Artenschutz
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Stachelforum- Kakteenfreund
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Re: Artikel zum Thema Artenschutz
Ich bin noch nicht so lange dabei und bevor ich mir naiv-fröhlich Kakteensaat kaufe und bei erfolgreichem Wachstum eventuell über Ebay Platz für Neue schaffe, wäre ich echt dankbar für eine Liste der Kakteen, mit denen man Probleme bekommen könnte. Auf der ELK-Homepage waren Aztekium valdezii, Escobaria abdita, Mammillaria bertholdii, Mammillaria breviplumosa, Strombocactus corregidorae, Turbinicarpus graminispinus und Turbinicarpus heliae gelistet, sie schreiben aber auch, das es noch mehr gibt.
Bisher hab ich auch angenommen, dass ich, wenn ich bei CITES zertifizierten Händlern oder nichts über EU Grenzen im- oder exportiere, auf der sicheren Seite bin.. ist aber wohl nicht so .
Und wie ist das mit Astrophytum asterias Cultivaren und Hybriden? Die sind ja eigentlich eindeutig nicht aus der Natur entnommen und trotzdem CITES 1.
Holunder
Bisher hab ich auch angenommen, dass ich, wenn ich bei CITES zertifizierten Händlern oder nichts über EU Grenzen im- oder exportiere, auf der sicheren Seite bin.. ist aber wohl nicht so .
Und wie ist das mit Astrophytum asterias Cultivaren und Hybriden? Die sind ja eigentlich eindeutig nicht aus der Natur entnommen und trotzdem CITES 1.
Holunder
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Re: Artikel zum Thema Artenschutz
Danke für die Liste... die ist aber lang...
Holunder- Kakteenfreund
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Re: Artikel zum Thema Artenschutz
Seit 97 wurden halt einige Arten beschrieben und Mexiko hat seine Ausfuhrbestimmungen geändert.
Einige Arten werden trotzdem auch in Deutschland schon seit einiger Zeit von renommierten Händlern angeboten .
Viele Grüße
Einige Arten werden trotzdem auch in Deutschland schon seit einiger Zeit von renommierten Händlern angeboten .
Viele Grüße
thx-tom- Kakteenfreund
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Re: Artikel zum Thema Artenschutz
Ich versuch mich grad durch die Bestimmungen zu lesen und ich bin mir langsam nicht so sicher was noch OK ist, soweit ich verstanden hab, wäre man auf der sicheren Seite, wenn man nur:
EU-Anhang B Samen und aus Samen vermehrte Pflanzen kauft, diese vermehrt und Pflanzen und Samen verkauft
EU-Anhang A Samen und Pflanzen nur mit CITES kauft, diese vermehrt und Pflanzen und Samen verkauft
und mit den Mexicanern laut Liste ist alles dünnes Eis..
Zur Frage der Astrophytum Hybriden hab ich noch nichts gefunden.
Hab ich das richtig verstanden?
EU-Anhang B Samen und aus Samen vermehrte Pflanzen kauft, diese vermehrt und Pflanzen und Samen verkauft
EU-Anhang A Samen und Pflanzen nur mit CITES kauft, diese vermehrt und Pflanzen und Samen verkauft
und mit den Mexicanern laut Liste ist alles dünnes Eis..
Zur Frage der Astrophytum Hybriden hab ich noch nichts gefunden.
Hab ich das richtig verstanden?
Holunder- Kakteenfreund
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Re: Artikel zum Thema Artenschutz
Künstliche Züchtung unter Artenschutz zu stellen entbehrt jeglicher Logik. Ich weiß, dass das Thema erst kürzlich hier irgendwo diskutiert wurde, allerdings find ich's nicht. Glaub es war bei den Schlumbis, bin mir aber absolut nicht sicher. Wenn jemand mehr weiß: Immer gerne! Mag nimmer suchen.
Gast- Gast
Re: Artikel zum Thema Artenschutz
Ich hab nur gefunden:
ANHANG VO (EU) 2019/2117
"11.Hybride können unter der Voraussetzung in die Anhänge aufgenommen werden, dass sie in der freien Natur unterscheidbare und stabile Populationen bilden. Hybride Tiere, bei denen in den vier vorhergehenden Generationen in direkter Linie ein oder mehrere Exemplare einer Art der Anhänge A oder B vorkommen, fallen wie reine Arten unter die Verordnung, auch wenn die betreffende Hybridart nicht ausdrücklich in den Anhängen aufgeführt ist."
Da kein Tier, könnte man so interpretieren: Pflanzenhybriden werden nur aufgenommen, wenn sie natürlich sind, damit fallen gärtnerische Hybriden entweder unter CACTACEAE spp. (II) Anhang B oder ganz aus den Regelungen. Hybriden würde ich jetzt nicht mit ssp. bezeichnen.
Ich bin kein Jurist, also bin ich mir nicht so sicher.
ANHANG VO (EU) 2019/2117
"11.Hybride können unter der Voraussetzung in die Anhänge aufgenommen werden, dass sie in der freien Natur unterscheidbare und stabile Populationen bilden. Hybride Tiere, bei denen in den vier vorhergehenden Generationen in direkter Linie ein oder mehrere Exemplare einer Art der Anhänge A oder B vorkommen, fallen wie reine Arten unter die Verordnung, auch wenn die betreffende Hybridart nicht ausdrücklich in den Anhängen aufgeführt ist."
Da kein Tier, könnte man so interpretieren: Pflanzenhybriden werden nur aufgenommen, wenn sie natürlich sind, damit fallen gärtnerische Hybriden entweder unter CACTACEAE spp. (II) Anhang B oder ganz aus den Regelungen. Hybriden würde ich jetzt nicht mit ssp. bezeichnen.
Ich bin kein Jurist, also bin ich mir nicht so sicher.
Holunder- Kakteenfreund
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Re: Artikel zum Thema Artenschutz
Shamrock, fürs Suchen
Holunder- Kakteenfreund
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Re: Artikel zum Thema Artenschutz
Hab noch was gefunden, allerdings CITES und nicht explizit EU-Regelung. Ich vermute an die Auslegung wäre ähnlich.
Appendices I, II and III valid from 12 June 2013 Interpretation
"...5. As none of the species or higher taxa of FLORA included in Appendix I is annotated to the effect that its hybrids shall be treated in accordance with the provisions of Article III of the Convention, this means that artificially propagated hybrids produced from one or more of these species or taxa may be traded with a certificate of artificial propagation, and that seeds and pollen (including pollinia), cut flowers, seedling or tissue cultures obtained in vitro, in solid or liquid media, transported in sterile containers of these hybrids are not subject to the provisions of the Convention...."
https://stag.cites.org/eng/app/interpret.php
Online translate: Da keine der in Anhang I aufgeführten Arten oder höheren Taxa von FLORA dahingehend vermerkt ist, dass ihre Hybriden gemäß Artikel III des Übereinkommens zu behandeln sind, bedeutet dies, dass künstlich vermehrte Hybriden, die aus einer oder mehreren dieser Arten oder Taxa stammen, mit einer Bescheinigung über die künstliche Vermehrung gehandelt werden können - und dass Samen und Pollen (einschließlich Pollinien), Schnittblumen, Keimlinge oder Gewebekulturen, die in vitro, in festen oder flüssigen Medien gewonnen und in sterilen Behältnissen dieser Hybriden befördert werden, nicht den Bestimmungen des Übereinkommens unterliegen.
Appendices I, II and III valid from 12 June 2013 Interpretation
"...5. As none of the species or higher taxa of FLORA included in Appendix I is annotated to the effect that its hybrids shall be treated in accordance with the provisions of Article III of the Convention, this means that artificially propagated hybrids produced from one or more of these species or taxa may be traded with a certificate of artificial propagation, and that seeds and pollen (including pollinia), cut flowers, seedling or tissue cultures obtained in vitro, in solid or liquid media, transported in sterile containers of these hybrids are not subject to the provisions of the Convention...."
https://stag.cites.org/eng/app/interpret.php
Online translate: Da keine der in Anhang I aufgeführten Arten oder höheren Taxa von FLORA dahingehend vermerkt ist, dass ihre Hybriden gemäß Artikel III des Übereinkommens zu behandeln sind, bedeutet dies, dass künstlich vermehrte Hybriden, die aus einer oder mehreren dieser Arten oder Taxa stammen, mit einer Bescheinigung über die künstliche Vermehrung gehandelt werden können - und dass Samen und Pollen (einschließlich Pollinien), Schnittblumen, Keimlinge oder Gewebekulturen, die in vitro, in festen oder flüssigen Medien gewonnen und in sterilen Behältnissen dieser Hybriden befördert werden, nicht den Bestimmungen des Übereinkommens unterliegen.
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