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Welches ist vorzuziehen? - Seite 3 Empty Re: Welches ist vorzuziehen?

Beitrag  Coni So 05 Nov 2017, 17:47

Hallo Stefan

Dann gratuliere ich Dir zu Deinem Entscheid. Das ist ein schönes und geräumiges Gewächshaus.
Viel Erfolg dann auch bei der Planung und Umsetzung. Wir sind schon jetzt auf Deinen Bericht gespannt. Very Happy

Grüsse Coni


Zuletzt von Coni am So 05 Nov 2017, 17:49 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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Welches ist vorzuziehen? - Seite 3 Empty Re: Welches ist vorzuziehen?

Beitrag  Coni So 05 Nov 2017, 17:47

Doppelpost, kann gelöscht werden.
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Welches ist vorzuziehen? - Seite 3 Empty Re: Welches ist vorzuziehen?

Beitrag  OPUNTIO Mo 13 Nov 2017, 17:41

Da kommt es mal hin.
Habe den gestrigen Schneefall genutzt um einen groben Umriss zu '' zeichnen ''.


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Gruß Stefan
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Welches ist vorzuziehen? - Seite 3 Empty Re: Welches ist vorzuziehen?

Beitrag  Gilbert Mo 13 Nov 2017, 18:41

Hallo Stefan,

hast du daran gedacht, beim Bauamt nachzufragen? Sicher ist sicher, man sollte sich nicht auf Hörensagen verlassen.
Ich habe grad das Beckmann Plantarium 3x5 bestellt in dem Glauben, alles unter 4 Meter Höhe sei genehmigungsfrei.
Nun hörte ich, dass die Bauordnung (Schl.-Holst.) vor ein paar Jahren geändert wurde und nun ist hier für ein 3x5-Meter GWH ein Bauantrag zu stellen wie für ein EFH.
Also nun erst mal Bauantrag in Vorbereitung, Gewächshaus bleibt erstmal beim Hersteller ...

Das ALP7 hat ja auch 3x5 ...

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Welches ist vorzuziehen? - Seite 3 Empty Re: Welches ist vorzuziehen?

Beitrag  OPUNTIO Di 14 Nov 2017, 16:11

Hallo Michael

Auf der Gemeinde sagte man mir, das alles unter 75 Kubikmeter umbauter Raum genehmigungsfrei ist.
So steht es auch im Gesetz.
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBO-57?AspxAutoDetectCookieSupport=1

Gruß Stefan
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Welches ist vorzuziehen? - Seite 3 Empty Re: Welches ist vorzuziehen?

Beitrag  Reinhard Mi 15 Nov 2017, 19:18

Das mit dem Baugesetz ist in jedem Bundesland anders geregelt. Bei mir in Hessen war eine Baugenehmigung nötig (Größe 4x6), die im Bauamt meinten aber, dass brauche  ich gar nicht- dann habe ich sie auf denentsprechenden Paragraphen hingewiesen. Ging dann problemlos und schnell - musste nur die Zeichnung und Statik vom Hersteller einreichen.
Wichtig ist in allen Bundesländern der Grenzabstand, denn der muss immer mindesten 3m betragen.

Gruß,
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Welches ist vorzuziehen? - Seite 3 Empty Re: Welches ist vorzuziehen?

Beitrag  Echinopsis Mi 15 Nov 2017, 20:36

Reinhard schrieb:
Wichtig ist in allen Bundesländern der Grenzabstand, denn der muss immer mindesten 3m betragen

Ich habe 0,5 M Grenzabstand, hat mich aber auch ein paar graue Haare beim Landratsamt gekostet Wink

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Welches ist vorzuziehen? - Seite 3 Empty Re: Welches ist vorzuziehen?

Beitrag  nordlicht Mi 15 Nov 2017, 21:11

Moin Stefan,

jetzt muss ich mich doch mal als bisher stiller Mitleser outen.

Zuerst mal Glückwunsch zu deiner Entscheidung für das Beckmann. Ich habe vorläufig noch keine Möglichkeit gefunden, ein Gewächshaus zu realisieren, aber ich war xmal auf diversen GWH-Hersteller-Homepages unterwegs, lande aber immer wieder bei Beckmann.

Es ist schön, den Grundriss schon mal im Schnee zu sehen. Ich erkenne dabei deine große Vorfreude auf das, was kommt.

Hast du inzwischen ein festes Angebot für das Fundament?

Bin sehr gespannt, wie es weitergeht und drücke die Daumen, dass alles gut klappt.

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Welches ist vorzuziehen? - Seite 3 Empty Re: Welches ist vorzuziehen?

Beitrag  Gast Do 16 Nov 2017, 07:57

Echinopsis schrieb:
Reinhard schrieb:
Wichtig ist in allen Bundesländern der Grenzabstand, denn der muss immer mindesten 3m betragen

Ich habe 0,5 M Grenzabstand, hat mich aber auch ein paar graue Haare beim Landratsamt gekostet Wink

hallo
das mit dem Grenzabstand stimmt auch nicht überall so und ist auch abhängig ob geheizt oder nicht
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Welches ist vorzuziehen? - Seite 3 Empty Re: Welches ist vorzuziehen?

Beitrag  Hardy_whv Fr 17 Nov 2017, 14:23

Gymnocalycium schrieb:
Echinopsis schrieb:
Reinhard schrieb:
Wichtig ist in allen Bundesländern der Grenzabstand, denn der muss immer mindesten 3m betragen

Ich habe 0,5 M Grenzabstand, hat mich aber auch ein paar graue Haare beim Landratsamt gekostet Wink

hallo
das mit dem Grenzabstand stimmt auch nicht überall so und ist auch abhängig ob geheizt oder nicht
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Genau, Grenzabstände sind in den Landesbauordnungen festgelegt, sind also von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Zudem ist es von der Nutzungsart abhängig. In Industriebgebieten oder Außengebieten können die Regelungen von denen in Wohngebieten abweichen. Insofern muss sich jeder für sein Grundstück selbst bei der zuständigen Behörde schlau machen. Ein Blick vorab in die entsprechende Landesbauordnung kann hilfreich sein.


Gruß,

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