Auflagen zum Gewächshausbau
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Hartmut
Hardy_whv
smaragd
Barbara
Alex H.
Egger
10 verfasser
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Auflagen zum Gewächshausbau
Hallo Leute,
Ich plane derzeit mir ein Gewächshaus zuzulegen .
Ich hab dann einfach mal auf der Gemeinde angerufen ob das in Ordnung geht.
Leider ist das garnicht so einfach wie ich mir vorgestellt habe.
Das Grundstück auf dem es mal stehen soll ist als "unbebaubare Grundfläche" deklariert.
Nun muss ich auf der Gemeinde einen Antrag stellen über den der Gemeinderat entscheidet ob ich in den Garten ein Gewächshaus stellen darf .
Und die Nachbarn muss ich auch alle fragen
Ich weis das es unterschiedliche Auflagen gibt, aber sowas?
Wer hat ähnliches erlebt, oder wer hats einfach hingestellt?
viele Grüße Egger!
Ich plane derzeit mir ein Gewächshaus zuzulegen .
Ich hab dann einfach mal auf der Gemeinde angerufen ob das in Ordnung geht.
Leider ist das garnicht so einfach wie ich mir vorgestellt habe.
Das Grundstück auf dem es mal stehen soll ist als "unbebaubare Grundfläche" deklariert.
Nun muss ich auf der Gemeinde einen Antrag stellen über den der Gemeinderat entscheidet ob ich in den Garten ein Gewächshaus stellen darf .
Und die Nachbarn muss ich auch alle fragen
Ich weis das es unterschiedliche Auflagen gibt, aber sowas?
Wer hat ähnliches erlebt, oder wer hats einfach hingestellt?
viele Grüße Egger!
Egger- Kakteenfreund
- Anzahl der Beiträge : 599
Re: Auflagen zum Gewächshausbau
Hallo,
ich mußte einen Grundstücksplan bei der Gemeinde abgeben, auf dem das Gewächshaus maßstabsgetreu eingezeichnet war. Da ich zu zwei Nachbargrundstücken den Mindestabstand von 2 m nicht eingehalten habe, mußte ich die Eigentümer dieser Grundstücke um Erlaubnis bitten. Hätte ich den Mindestabstand von 2 m zur Grundstücksgrenze eingehalten, hätte ich meine Nachbarn nicht um Erlaubnis fragen müssen.
Zudem mußte meine Frau als Miteigentümerin unseres Grundstückes ebenfalls ihre Zustimmung geben, und auch sämtliche Miteigentümer der Parzelle, auf der sich unser Grundstück befindet - unabhängig von der Position zu irgendwelchen Grundstücks- oder Parzellengrenzen, was mich eigentlich am meisten verwundert hat.
Und das alles bei einem kleinen Gewächshaus von gerade mal knapp über 6 m².
Grüße
Alex
ich mußte einen Grundstücksplan bei der Gemeinde abgeben, auf dem das Gewächshaus maßstabsgetreu eingezeichnet war. Da ich zu zwei Nachbargrundstücken den Mindestabstand von 2 m nicht eingehalten habe, mußte ich die Eigentümer dieser Grundstücke um Erlaubnis bitten. Hätte ich den Mindestabstand von 2 m zur Grundstücksgrenze eingehalten, hätte ich meine Nachbarn nicht um Erlaubnis fragen müssen.
Zudem mußte meine Frau als Miteigentümerin unseres Grundstückes ebenfalls ihre Zustimmung geben, und auch sämtliche Miteigentümer der Parzelle, auf der sich unser Grundstück befindet - unabhängig von der Position zu irgendwelchen Grundstücks- oder Parzellengrenzen, was mich eigentlich am meisten verwundert hat.
Und das alles bei einem kleinen Gewächshaus von gerade mal knapp über 6 m².
Grüße
Alex
Alex H.- Kakteenfreund
- Anzahl der Beiträge : 468
Lieblings-Gattungen : keine
Re: Auflagen zum Gewächshausbau
Hallo Ihr Zwei,
wir haben kein Gewächshaus gebaut sondern einen Wintergarten an das vorhandene Haus, da gabs eine Menge Auflagen, genau wie beim Carport.
Bei uns waren es 3 m zur Grunsstücksgrenze, und die Nachbarn müssen immer zustimmen, innerhäusig war es einfach, da ist es mein Mann und ich,
Beim offenen Carport habe wir die Auflage, das Gararentor mit elektrischem Öffner auszustatten und einen Meter vom Gehweg wegzubleiben, sehr sinnig
Was mich aber am meisten ärgert, das man für derlei Auflagen eine Menge Gebühren bezahlen muss.
wir haben kein Gewächshaus gebaut sondern einen Wintergarten an das vorhandene Haus, da gabs eine Menge Auflagen, genau wie beim Carport.
Bei uns waren es 3 m zur Grunsstücksgrenze, und die Nachbarn müssen immer zustimmen, innerhäusig war es einfach, da ist es mein Mann und ich,
Beim offenen Carport habe wir die Auflage, das Gararentor mit elektrischem Öffner auszustatten und einen Meter vom Gehweg wegzubleiben, sehr sinnig
Was mich aber am meisten ärgert, das man für derlei Auflagen eine Menge Gebühren bezahlen muss.
Barbara- Kakteenfreund
- Anzahl der Beiträge : 2008
Re: Auflagen zum Gewächshausbau
Hallo Egger,
da drücke ich dir aber die Daumen, das GH ist ja überfällig bei dir! Wie groß soll es denn werden??
Ich habe ein ganz kleines, ca. 3 quadtratmeter, und habe es mitten auf die Terasse gestellt, und habe auch niemanden gefragt, einfach so. Den Nachbarn gefällts....aber es ist auch wirklich mini.
Ich glaube nicht, dass dir die Gemeinde das verwehrt, du willst ja keinen Koks anbauen, oder?
da drücke ich dir aber die Daumen, das GH ist ja überfällig bei dir! Wie groß soll es denn werden??
Ich habe ein ganz kleines, ca. 3 quadtratmeter, und habe es mitten auf die Terasse gestellt, und habe auch niemanden gefragt, einfach so. Den Nachbarn gefällts....aber es ist auch wirklich mini.
Ich glaube nicht, dass dir die Gemeinde das verwehrt, du willst ja keinen Koks anbauen, oder?
smaragd- Kakteenfreund
- Anzahl der Beiträge : 63
Re: Auflagen zum Gewächshausbau
Das "Schöne" daran ist, dass es überall anders ist, da das Bauordnungsrecht in der Kompetenz der Bundesländer liegt. Versuch mal herauszufinden, in welchem Bundesland du wohnst ( ) und schau in die entsprechende Landesbauordnung (LBO). In den meisten Ländern sind Gewächshäuser bis 30m³ eigentlich genehmigungsfrei, sofern sie keinen Aufenthaltsraum und keine Feuerstelle enthalten und sofern für das Wohngebiet keine generelle Bauauflage existiert.
Ich könnte mir vorstellen, dass selbst die Bauämter in diesem Wirrwarr an Regelungen nicht 100%-ig sattelfest sind. Daher empfehle ich, trotz Kommunikation mit der Baubehörde selbst die LBO zu lesen.
Halt uns auf dem Laufenden, wie du voran kommst. Und: Toi, toi, toi!
Gruß,
Hardy [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um das Bild sehen zu können.]
Ich könnte mir vorstellen, dass selbst die Bauämter in diesem Wirrwarr an Regelungen nicht 100%-ig sattelfest sind. Daher empfehle ich, trotz Kommunikation mit der Baubehörde selbst die LBO zu lesen.
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Gruß,
Hardy [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um das Bild sehen zu können.]
Hardy_whv- Kakteenfreund
- Anzahl der Beiträge : 1751
Lieblings-Gattungen : "Aus jedem Dorf ein Köter"
Re: Auflagen zum Gewächshausbau
Hallo Egger,
wenn Dir die Nachbarn keine Steine in den Weg legen, dürfte die Genehmigung eine reine Formsache sein.
Viel Erfolg wünsche ich Dir.
Grüße
Hartmut
wenn Dir die Nachbarn keine Steine in den Weg legen, dürfte die Genehmigung eine reine Formsache sein.
Viel Erfolg wünsche ich Dir.
Grüße
Hartmut
Hartmut- Kakteenfreund
- Anzahl der Beiträge : 269
Re: Auflagen zum Gewächshausbau
Hallo Thomas
bei uns ist der GH bis 30 qm genehmigungsfrei. Habe meine Nachbarn gefragt ob es ok für sie ist und schon gings los.
LG Volker
bei uns ist der GH bis 30 qm genehmigungsfrei. Habe meine Nachbarn gefragt ob es ok für sie ist und schon gings los.
LG Volker
volker- Kakteenfreund
- Anzahl der Beiträge : 1266
Lieblings-Gattungen : alles was frosthart ist
Re: Auflagen zum Gewächshausbau
volker schrieb:... bei uns ist der GH bis 30 qm genehmigungsfrei.
Hallo Volker,
ich kenne die Auflagen bei euch nicht, aber die übliche Grenze liegt bei 30 m³, also dem umbauten Raumvolumen, nicht zu verwechseln mit 30 m². 30 m³ erreicht man meist schon bei einer Grundfläche von unter 15 m².
Gruß,
Hardy [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um das Bild sehen zu können.]
Hardy_whv- Kakteenfreund
- Anzahl der Beiträge : 1751
Lieblings-Gattungen : "Aus jedem Dorf ein Köter"
Re: Auflagen zum Gewächshausbau
Uff, wenn ich das so lese, habe ich wieder einen Grund mehr, nicht in Europa zu wohnen!
Hier baut man sich eben einfach ein Regendach, offen oder geschlossen, so wie man möchte,
egal wo oder wie gross! Meines ist 8 x 4 m gross und ich habe Keinen gefragt.
Bei einem Hausbau muss man allerdings den Plan schon genehmigen lassen, aber auch nur
in den grösseren Städten. Viele bauen sich auch ein Haus und lassen den Plan nachher genehmigen!
Viele Grüsse aus Paraguay
Alex
Hier baut man sich eben einfach ein Regendach, offen oder geschlossen, so wie man möchte,
egal wo oder wie gross! Meines ist 8 x 4 m gross und ich habe Keinen gefragt.
Bei einem Hausbau muss man allerdings den Plan schon genehmigen lassen, aber auch nur
in den grösseren Städten. Viele bauen sich auch ein Haus und lassen den Plan nachher genehmigen!
Viele Grüsse aus Paraguay
Alex
Arzberger- Kakteenfreund
- Anzahl der Beiträge : 917
Re: Auflagen zum Gewächshausbau
Also ich wohne in Baden Württemberg.
Diese dämlichen Vorschriften und Anträge die die Gemeinde sehen will
Ich habe keine Ahnung was ich da ausfüllen muss.
Naja, die Frau vom Bauamt meinte es sollte keine Probleme geben, aber man weis ja nie.
Es soll kein großes Gewächshaus werden, 8 Quadratmeter habe ich mal geplant.
Aber so wie Alex schon schrieb, genau so gehts bei mir auch los.
Man muss die Nachbarn fragen und bei der nächsten Gemeinderatssitzung wird das dann angesprochen.
Diese dämlichen Vorschriften und Anträge die die Gemeinde sehen will
Ich habe keine Ahnung was ich da ausfüllen muss.
Naja, die Frau vom Bauamt meinte es sollte keine Probleme geben, aber man weis ja nie.
Es soll kein großes Gewächshaus werden, 8 Quadratmeter habe ich mal geplant.
Aber so wie Alex schon schrieb, genau so gehts bei mir auch los.
Man muss die Nachbarn fragen und bei der nächsten Gemeinderatssitzung wird das dann angesprochen.
Egger- Kakteenfreund
- Anzahl der Beiträge : 599
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